Der Senat der Universität
Dem Senat gehören der Präsident als Vorsitzender sowie Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer aus allen Fachbereichen, Studierende, akademische und nicht wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stimmberechtigt an. Er nimmt, soweit das Hochschulgesetz oder die Grundordnung nichts anderes vorsieht, grundsätzliche Angelegenheiten wahr, die die gesamte Hochschule betreffen. Zu seinen Aufgaben gehört u.a. die Beschlussfassung über die Grundordnung, die Einschreibeordnung sowie Benutzungsordnungen für die Zentralen Einrichtungen. Er wählt den Präsidenten und die Vizepräsidenten, entscheidet auf Vorschlag der Fachbereiche über die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen und nimmt zu den Vorschlägen der Fachbereiche zur Besetzung von Professorenstellen Stellung. Näheres ergibt sich aus § 76 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes. Er kann Ausschüsse und Kommissionen bilden und diesen einzelne Aufgaben zur Beratung oder Entscheidung übertragen. Nicht zuletzt bestellt er eine Frau, die an der Universität beschäftigt ist, zur Frauenbeauftragten, die die Hochschule dabei unterstützt, das Ziel der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu erreichen.
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