Der Hochschulrat berät und unterstützt die Universität in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung sowie ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Entscheidungen des Senates, u.a. über die Grundordnung oder die Errichtung, Änderung oder Aufhebung wissenschaftlicher Einrichtungen, bedürfen der Zustimmung des Hochschulrates. Er kann darüber hinaus Vorschläge zur Einrichtung von Studiengängen unterbreiten. Ihm gehören insgesamt zehn Mitglieder an, von denen fünf aus der Universität und fünf aus den Bereichen Wirtschaftsleben, Wissenschaft und öffentliches Leben kommen. Die Amtszeit des Hochschulrates, der nach Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetzes erstmals zum 01.01.2004 berufen wurde, beträgt 5 Jahre (01.01.2009 - 31.12.2013).
Weitere Informationen findet ihr hier: Hochschulrat.