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Core Facilities

Nutzungsbedingungen

Allgemeine Bestimmungen

Die Core Facility für Proteinbiochemie und Massenspektrometrie ist allen Mitarbeitern und Arbeitsgruppen der Universität Mainz sowie auch externen Gruppen und Instituten zugänglich. Die entstehenden Betriebs- und Wartungskosten werden anteilig auf die jeweiligen Nutzer umgelegt. Um die Aufteilung möglichst gerecht zu gestalten, wird ein Nutzungsbeitrag auf Stundenbasis erhoben, der in drei Tarifgruppen aufgeteilt ist. Für bestimmte Leistungen der Core Facility erfolgt eine Abrechnung nach Pauschalbeiträgen. Die entstehenden Kosten sind in obenstehender Tabelle aufgeschlüsselt. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise und wird per Hauspost bzw. für externe Nutzer auf dem Postweg zugestellt.

Bei der Terminvergabe werden institutseigene Arbeitsgruppen (Immunologie, Virologie, Toxikologie, Pharmakologie und Mikrobiologie) bevorzugt, sind Termine zwei Wochen vorher noch nicht belegt, können diese durch externe Nutzer belegt werden. In dringenden Ausnahmefällen bzw. bei auftretenden technischen Problemen kann es auch kurzfristig zu einer Terminabsage oder kürzeren Nutzungszeit kommen.

Grundsätzlich sind die Geräte der Core Facility nur nach Einweisung durch den Laborleiter / Operator oder autorisierte Mitarbeiter selbstständig zu bedienen. Bei unsachgemäßer Bedienung haften die Nutzer für entstandene Schäden.

Mit Buchung eines Termins erkennen die Nutzer die Nutzungsbedingungen der Core Facility für Proteinbiochemie und Massenspektrometrie an.  Die Nutzungsbedingungen können demnächst als pdf-File geladen werden oder liegen im in der Core Facility aus.

Nutzung außerhalb der Öffnungszeiten

Zur Nutzung der Geräte der Core Facility für Proteinbiochemie und Massenspektrometrie außerhalb der Öffnungszeiten (täglich 9.00 Uhr – 18.00 Uhr und nach Vereinbarung), besteht für eingewiesene Mitarbeiter die Möglichkeit, sich bei der Core Facility gegen Eintrag ins Schlüsselbuch einen Schlüssel auszuleihen. Die Termine müssen im Terminkalender an der Eingangstür der Core Facility vermerkt werden. Der Schlüssel ist unverzüglich nach der Messung zurückzugeben. Bei unsachgemäßer Benutzung haftet der Nutzer für entstandene Schäden. Um in die Nutzerliste aufgenommen zu werden bitten wir, sich mit dem Leiter der Core Facility in Verbindung zu setzen.

Datensicherung

Die regelmäßige Datensicherung obliegt den einzelnen Nutzern. Bei Verlust der Daten kann die Core Facility nicht verantwortlich gemacht werden. In unregelmäßigen Abständen wird jedoch von der Datenfestplatte ein Backup gemacht, auf das im Notfall zurückgegriffen werden kann. Ansonsten sind die Daten durch unbefugten Zugriff von außen über ein Passwort geschützt.

Abrechnungsmodalitäten

Jede Arbeitsgruppe / Abteilung erhält am Quartalsende eine Aufschlüsselung der Nutzungszeit der Core Facility. Anhand der in Tabelle 1 ausgewiesenen Tarife bleiben die in Rechnung gestellten Beträge nachvollziehbar. Grundlage für die Rechnungsstellung sind die Eintragungen in den ausliegenden Terminkalendern.

Die Core Facility weist darauf hin, dass die Tarife bei Bedarf angepasst werden können. In der Regel geschieht das zum Jahresende.

Haftung

Die Geräte der Core Facility für Proteinbiochemie und Massenspektrometrie sind nur nach Einweisung durch den Laborleiter / Operator oder durch ihn autorisierte Mitarbeiter selbstständig zu bedienen. Kommt es infolge mutwilliger oder unsachgemäßer Bedienung zu Schäden, haften die jeweiligen Nutzer.

Die Mitarbeiter der Core Facility können nicht für das Zustandekommen von irrelevanten oder falschen Daten verantwortlich gemacht werden.

Arbeiten mit GVOs

Die Core Facility für Proteinbiochemie und Massenspektrometrie hat alle Arbeiten mit GVOs zu dokumentieren. Dadurch wird es notwendig, dass Arbeitsgruppen, die in der Core Facility für Proteinbiochemie und Massenspektrometrie mit GVOs arbeiten wollen, vorher das Formular GO ausgefüllt beim Projektleiter abgeben. Das Formular ist als Vordruck in Core Facility erhältlich oder kann über die Download-Seite der Biologischen Sicherheit der Uni Mainz (Formular 11)  heruntergeladen werden. 

Die erforderlichen Betriebs- und Hygienepläne liegen in den Räumen der Core Facility aus.  Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne unter Tel.: Mainz 39-37156 bzw. E-Mail: tenzer@uni-mainz.de zur Verfügung.

Disclaimer

Die Core Facility für Proteinbiochemie und Massenspektrometrie versucht die Richtigkeit und Aktualität der auf dieser Internetseite bereitgestellten Informationen zu gewährleisten. Trotzdem können Fehler und Unklarheiten nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Core Facility übernimmt deshalb keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der veröffentlichten Informationen. Für Schäden materieller oder immaterieller Art, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen unmittelbar oder mittelbar verursacht werden, haftet die Core Facility nicht. Die Core Facility behält es sich vor, Teile des Internet-Angebots oder das gesamte Angebot ohne Vorankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig aus dem Internet zu entfernen. Die Verantwortlichkeit für Inhalte fremder Anbieter, die beispielsweise durch direkte oder indirekte Verknüpfungen (z.B. Links) zu anderen Anbietern bereitgehalten werden, setzt unter anderem die Kenntnis des rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhaltes voraus. Die Core Facility für Proteinbiochemie und Massenspektrometrie hat keine Kenntnis über rechtswidrige oder anstößige Inhalte auf den mit ihrer Internetpräsenz verbundenen Seiten fremder Anbieter. Sollten auf den verknüpften Seiten fremder Anbieter dennoch rechtswidrige oder anstößige Inhalte enthalten sein, so distanziert sich die Core Facility ausdrücklich von diesen Inhalten

Gültig ab März 2006



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