Prüfer/innen & Prüfungsliteratur - Diplomstudiengang
Die KandidatInnen können gem. § 8 Abs. 2 der Prüfungsordnung für jedes Prüfungsfach und für die Diplomarbeit eine Prüferin bzw. einen Prüfer vorschlagen; der Vorschlag begründet keinen Anspruch. Eine Liste mit den Namen der Prüferinnen und Prüfer ist per Aushang bekannt gegeben. Zusätzlich finden Sie die Liste der Prüfer in der rechten Spalte zum Herunterladen.
Bitte beachten Sie auch die Prüfungsliteratur zum Herunterladen in der rechen Spalte!
Die Zuteilung zu den einzelnen Prüfern finden Sie in der rechten Spalte, sowie als Aushang vor dem Büro des Prüfungsausschusses.
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