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Fachschule für Sozialwesen
Fachschule für Altenpflegehilfe
Fachoberschule Sozialwesen
Fachschule für Altenpflege - Teilzeit

Fachschule Sozialwesen, Bildungsgang für Erzieher
Ziel des dreijährigen (bei Teilzeitunterricht vierjährigen) Bildungsganges ist die Qualifikation zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/in.
Die Ausbildung in den ersten beiden (bzw. drei) Schuljahren umfasst den Vollzeitunterricht (Teilzeitunterricht) in der Fachschule sowie zwei sechswöchige Praktika in anerkannten Ausbildungsstätten. Im dritten Schuljahr wird ein von der Schule betreutes, durch Teilzeitunterricht begleitetes Praktikum abgeleistet.
Aufnahmevoraussetzungen:
1. Qualifizierter Sekundarabschluss I
und eine abgeschlossene betriebliche oder schulische Ausbildung oder
ein einjähriges Vorpraktikum oder
ein einschlägiges soziales Jahr oder
das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind
2. Abschlusszeugnis einer Hauptschule und eine abgeschlossene Berufsausbildung und ein einjähriges Vorpraktikum
Unterrichtsfächer u.a.
Deutsch, Pädagogik, Psychologie, Didaktik/Methodik der sozialpädagogischen Praxis, Verwaltungskunde, Jugendliteratur, Bewegungserziehung, Kunsterziehung, Musikerziehung
Das Abschlusszeugnis der Fachschule für Sozialwesen berechtigt zum Studium an Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz
                                                              Vollzeit:            Teilzeit:


Fachschule für Altenpflegehilfe
Die Ausbildung dauert ein Schuljahr und vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung bei der Betreuung und Pflege alter Menschen. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer fachpraktischen Ausbildung in Einrichtungen der Altenhilfe. Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Staatlich anerkannte/r Altenpflegehelfer/in" verliehen.
Aufnahmevoraussetzungen:
A) Abschlusszeugnis einer Hauptschule und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in sozialpflegerischen Einrichtungen oder
eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit oder
das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen
B) der Nachweis eines Ausbildungsplatzes in einer Einrichtung der Altenhilfe
Unterrichtsfächer u.a.
Deutsch/Kommunikation, Rechts-, Verwaltungs- und Berufskunde, Gerontologie, Gesundheitslehre/Krankheitslehre/Ernährungslehre, Krankenpflege, pflegerische Praxis, Aktivierungshilfe
 


Fachoberschule Sozialwesen
Der Bildungsgang wird in einem einjährigen Vollzeitunterricht
Geführt und vermittelt die Fachhochschulreife. Das Abschlusszeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.
Aufnahmevoraussetzungen:
Qualifizierter Sekundarabschluss I und
eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
eine mindestens vierjährige Berufstätigkeit
Unterrichtsfächer u.a.
Deutsch, Englisch, Pädagogik, Psychologie, Soziologie, Datenverarbeitung, Mathematik
 


Dreijährige Fachschule für Altenpflege
      – Teilzeitbildungsgang zur Nachqualifizierung von Mitarbeitern 
         in Einrichtungen der Altenhilfe

Die Ausbildung dauert drei Schuljahre und vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für eine Betreuung und Pflege alter Menschen. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer fachpraktischen Ausbildung in Einrichtungen der Altenhilfe. Mit bestandener Abschlussprüfung wird die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Staatlich anerkannte/r Altenpfleger/in" verliehen. Aufnahmevoraussetzungen:
A) Abschlusszeugnis der Hauptschule und 
eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in sozialpflegerischen Einrichtungen oder
eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit oder 
das mindestens dreijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einem pflegebedürftigen Angehörigen.
Zusätzlich muss eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in einer Einrichtung der Altenhilfe nachgewiesen werden.
B) der Nachweis eines Ausbildungsplatzes in einer Einrichtung der Altenhilfe

Unterrichtsfächer u.a.
Gesundheitslehre/Krankenpflege/Dokumentation, Rechts-, Verwaltungs- und Berufskunde, Ernährungslehre, Medizinische Grundlagen/Geriatrie, pflegerische Praxis, Arzneimittellehre, Deutsch/Kommunikation, Aktivierungshilfe, Gerontologie, Gymnastik und Bewegungstraining