Versicherungsschutz
Unfallversicherungsschutz an der Hochschule
Wer ist wobei versichert?
Die gesetzliche Unfallversicherung bildet neben der gesetzlichen Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung eine wesentliche Säule der deutschen Sozialversicherung. Sie ist eine Pflichtversicherung.
Die gesetzlichen Grundlagen über die Voraussetzungen der Versicherung und den Umfang der gesetzlichen Leistungen finden sich im Sozialgesetzbuch - insbesondere im SGB VII. Der Abschluss privater Unfall- und Haftpflichtversicherungsverträge beeinflusst und ersetzt nicht die Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Voraussetzung für die Eintrittspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Vorliegen eines Versicherungsfalls; d.h. eine versicherte Person erleidet einen Unfall infolge einer versicherten Tätigkeit.
Leistungsträger für die gesetzliche Unfallversicherung an Hochschulen sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (Unfallkassen, Landesunfallkassen).
Das folgende Merkblatt beschäftigt sich mit dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Personenkreise, die in unterschiedlichen Funktionen an Hochschulen tätig werden.