Biologische Sicherheit
Der Beauftragte Sicherheit ist zuständig für die Beratung und Unterstützung des Präsidenten in allen Fragen des Arbeits-, Umwelt- und Strahlenschutzes sowie der biologischen Sicherheit. Darüber hinaus ist er verantwortlich für die Anwendung und kontinuierliche Weiterentwicklung des Managementsystems Arbeitssicherheit und Umweltschutz, der Koordination der Dienste unter sich und für die Entlastung des Präsidenten durch Vorbereitungs- und Koordinierungsfunktion.
Die Aufgaben des BBS bestehen in der Beratung und Unterstützung der Universitätsleitung, der wissenschaftlichen Einrichtungen und der Projektleiter hinsichtlich Fragen der Durchführung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Gentechnik sowie der für dessen Umsetzung notwendigen Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Vorschriften, die hierbei von Bedeutung sein können.
Dieses beinhaltet insbesondere die Wahrnehmung der Aufgaben nach § 18 der Gentechnik Sicherheitsverordnung.