Förderung der Beantragung von EU-Projekten
Europäische Forschungsförderprogramme erfordern im Regelfall mindestens drei Projektpartner aus mindestens drei europäischen Länder; meist sind antragstellende Konsortien deutlich größer. Der mit der europäischen Antragstellung verbundene Vorbereitungs- und Koordinationsaufwand ist entsprechend hoch. Aus diesem Grund erhalten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die einen EU-Projektantrag stellen, einen pauschalen Zuschuss zu ihren vorbereitenden Antragsmaßnahmen von 500 € pro Antrag gegen Vorlage der EU-Antragsunterlagen.
Weiterhin haben sie bei der Planung eines EU-Verbundprojektes die Möglichkeit, über diese Förderlinie beispielsweise vorbereitende Reisen per Antrag zu finanzieren. Wird in Mainz die Koordination eines EU-Verbundantrages übernommen, können darüber hinaus Personalmittel beantragt werden, um im komplexen und aufwändigen Antragsprozess die Erfolgsaussichten zu optimieren. Weitere Möglichkeiten zur Förderung gibt es z. B. bei der Finanzierung von Projekttreffen in Mainz und Umgebung oder bei der sprachlichen Überarbeitung von Anträgen.
Schließlich soll auch die Beteiligung Mainzer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Begutachtungsverfahren der EU durch eine pauschale Zuwendung von 600 € angeregt werden. Gleiches gilt für die regelmäßige Gremientätigkeit bei der EU (z. B. Beteiligung an Strategischen Technologieplattformen oder Expert Consultation Workshops).
Ihre Ansprechpartnerin:
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Julia Doré, M. Sc.
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