Gutachtertätigkeit
Experten für HORIZON 2020
Am 1.1.2014 startet das neue EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, HORIZON 2020. Aktuell sucht die EU-Kommission Expertinnen und Experten für die Einrichtung von Beratergruppen zu den Schwerpunktthemen von HORIZON 2020.
Es ist das erste Mal, dass die Kommission eine solche Aufforderung für ihr Forschungsprogramm durchführt. Expertengruppen sollen eine qualifizierte und frühzeitige Beratung für die Ausarbeitung von Aufforderungen zur Einreichung von Projektvorschlägen für „Horizont 2020” gewährleisten.
Nutzen Sie die Chance, Ihre Expertise einzubringen – dies kann auch für Sie zum Vorteil sein, denn Sie erhalten die Gelegenheit, europäische Antragsthemen mit zu definieren, knüpfen Kontakte zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EU-Kommission und zu Expertinnen und Experten aus anderen Staaten, erlangen wichtiges Know-how für eigene Antragsvorhaben. Der vollständige Wortlaut und Leitlinien zur Bewerbung können über folgenden Link abgerufen werden:
Weitere Informationen zu HORIZON 2020 finden Sie auf den Internetseiten der KoWi sowie auf den Seiten des EU-Büros beim BMBF.
Gutachter für das 7. FRP
Waren Sie bereits als Gutachterin oder Gutachter für die EU tätig?
Eine Gutachtertätigkeit kann Ihnen helfen, einen Einblick in die Europäische Förderpolitik zu bekommen und die geltenden Evaluationskriterien kennenzulernen.
Wenn Sie als Einzelperson Ihre Sachkenntnis für die verschiedenen Förderprogramme der EU zur Verfügung stellen möchten, können Sie sich jederzeit als Gutachter in den Datenbanken der EU registrieren. Folgen Sie dazu dem Link
Anmeldung als Gutachter im 7. Forschungsrahmenprogramm.
Als Sachverständiger unterstützen Sie die EU-Kommission bei der Bewertung von Forschungsanträgen, die zu veröffentlichten Aufforderungen eingereicht wurden. Sie können aber auch für weitere Aufgaben im Zusammenhang mit der Programmgestaltung eingesetzt werden, für die besondere Kompetenzen benötigt werden.
Um die Beteiligung Mainzer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Begutachtungsverfahren der EU anzuregen, erhalten Sie für Ihre Gutachtertätigkeit oder für weitere EU-Gremienarbeit ein pauschale Zuwendung aus der inneruniversitären Forschungsförderung.