Gute wissenschaftliche Praxis

Wissenschaftliches Fehlverhalten beschränkt sich nicht auf das gezielte Fälschen von Daten. Die Verletzung des geistigen Eigentums anderer durch Plagiate, unberechtigte Autorenschaft, Ideendiebstahl, Versagen der Koautorenschaft und dergleichen zählen ebenfalls dazu. Schließlich ist die Beeinträchtigung der Forschungstätigkeit anderer, etwa durch gezielte Sabotage oder unberechtigtes Vorenthalten von Ressourcen, ein weiterer Bereich. Oft ist dabei die Grenze zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit allerdings nur schwer auszumachen.

Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens wurden nach einer Vorlage der Max-Planck-Gesellschaft vom Senat der Johannes Gutenberg-Universität am 15. Dezember 2000 durch Beschluss in einem Katalog festgehalten.

Wissenschaftliches Fehlverhalten kann schwerwiegende Folgen für die direkt und indirekt Beteiligten haben. Daher sollte sich jeder schon während des Studiums, insbesondere aber bei der Diplom-, Magister- oder Doktorarbeit gute wissenschaftliche Praxis angewöhnen. Was darunter zu verstehen ist, ist im Detail von Fach zu Fach verschieden, doch es gibt auch fächerübergreifende Regeln, wie sie zum Beispiel der Senat der Johannes Gutenberg-Universität durch Beschluss am 17. Mai 2002 festgestellt hat.

Foto des Forschungsreaktors TRIGA
Kontakt Kontakt
Prof. Dr. Jürgen Knop
Ombudsperson
Langenbeckstr. 1
Gebäude 401
D 55131 Mainz
Tel +49 6131 17-5902 / -4412
Fax +49 6131 17-6629

Prof. Dr. Rudolf Zentel
Stellvertretende Ombudsperson
Duesbergweg 10-14
D 55128 Mainz
Tel +49 6131 39-20361
Fax +49 6131-39-24778

Zum Inhalt der Seite springen Zur Navigation der Seite springen