Visum und Einreise
Informationen darüber, wer ein Visum braucht, finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Ausgenommen von der Visumspflicht sind Angehörige der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika, die jede erforderliche Aufenthaltserlaubnis auch nach der Einreise nach Deutschland einholen können.
Familienmitglieder
Ehegattennachzug:
Wenn Ihr Ehepartner mit nach Deutschland einreisen möchte, erhält sie/er in der Regel den selben Aufenthaltstitel wie Sie selbst. Das Aufenthaltsrecht endet, wenn Ihr Aufenthaltsrecht zu Ende ist.
Die Aufenthaltserlaubnis für den Ehegatten wird in der Regel erteilt, wenn der Lebensunterhalt beider Ehegatten ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe gesichert ist, ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht und ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht.
Kindernachzug:
Nach derzeitiger Rechtslage besteht ein Rechtsanspruch auf Aufenthaltserlaubnis von Kindern nur dann, wenn beide Eltern die Aufenthaltserlaubnis besitzen, das Kind das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und seine Unterbringung und sein finanzieller Unterhalt gesichert sind. In anderen Fällen entscheidet die Ausländerbehörde nach Ermessen.