Aufnahmevereinbarung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens
Wenn Forscherinnen und Forscher aus Nicht-EU-Ländern an die JGU kommen und den Aufenthaltstitel nach § 20 AufenthG erhalten wollen, gibt es zwei unterschiedliche Vorgehensweisen:
1. Verfahren: Abschluss der Aufnahmevereinbarung VOR der Ankunft in Deutschland
- Das einladende Institut füllt eine "Aufnahmevereinbarung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens" aus.
- Das ausgefüllte Formular mit sämtlichen Unterlagen und Zeugnissen wird an die Abteilung Internationales geschickt.
- Die Abteilung Internationales prüft die formellen Voraussetzungen (Qualifikation und Besoldung).
- Die Abteilung Internationales unterzeichnet die Aufnahmevereinbarung und leitet sie an die Forscherin / den Forscher weiter.
- Die Forscherin / der Forscher unterschreibt die Aufnahmevereinbarung, legt sie bei der deutschen Auslandsvertretung vor und beantragt ein Einreisevisum.
- Nach der Ankunft in Deutschland wandelt die Forscherin / der Forscher das Visum bei der zuständigen Ausländerbehörde in einen Aufenthaltstitel nach § 20 AufenthG.
2. Verfahren: Abschluss der Aufnahmevereinbarung NACH der Einreise nach Deutschland
- Das einladende Institut beauftragt die Abteilung Internationales mit der Vorprüfung der Voraussetzungen (Qualifikation und Besoldung).
- Wenn die Prüfung positiv abgeschlossen wird, schickt das einladende Institut der Forscherin / dem Forscher eine "Aufnahmevereinbarung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens".
- Die Forscherin / der Forscher schließt die geplanten Verträge – Stipendien- oder Arbeitsvertrag – mit der Johannes Gutenberg-Universität Mainz / dem einladenden Institut ab.
- Die Forscherin / der Forscher unterzeichnet eine "Aufnahmevereinbarung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens".
- Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular mit sämtlichen Unterlagen und Zeugnissen wird an die Abteilung Internationales geschickt.
- Die Abteilung Internationales unterzeichnet die Aufnahmevereinbarung.
- derzeitiger oder künftiger Wohnort: Mainz
Wird die Forscherin / der Forscher in Mainz wohnen bzw. wohnt sie / er bereits in Mainz, dann wird die Aufnahmevereinbarung von der Abteilung Internationales direkt an die Ausländerbehörde Mainz weitergeleitet. Die Forscherin / der Forscher setzt sich wegen der Terminabsprache bei der Ausländerbehörde Mainz mit der Abteilung Internationales in Verbindung. - derzeitiger oder künftiger Wohnort: anderer Ort oder Landkreis als Mainz
Wird die Forscherin / der Forscher NICHT in Mainz, sondern in den umgebenden Landkreisen oder in einem anderen Ort in Deutschland wohnen bzw. wohnt bereits dort,- erhält sie / er die Aufnahmevereinbarung unterzeichnet zurück,
- setzt sich wegen der Terminabsprache mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung,
- legt dort die Aufnahmevereinbarung vor und
- lässt den bisherigen Aufenthaltstitel in § 20 AufenthG umwandeln.
- derzeitiger oder künftiger Wohnort: Mainz