Aufnahmevereinbarung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens

Wenn Forscherinnen und Forscher aus Nicht-EU-Ländern an die JGU kommen und den Aufenthaltstitel nach § 20 AufenthG erhalten wollen, gibt es zwei unterschiedliche Vorgehensweisen:

1. Verfahren: Abschluss der Aufnahmevereinbarung VOR der Ankunft in Deutschland

  1. Das einladende Institut füllt eine "Aufnahmevereinbarung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens" aus.
  2. Das ausgefüllte Formular mit sämtlichen Unterlagen und Zeugnissen wird an die Abteilung Internationales geschickt. 
  3. Die Abteilung Internationales prüft die formellen Voraussetzungen (Qualifikation und Besoldung). 
  4. Die Abteilung Internationales unterzeichnet die Aufnahmevereinbarung und leitet sie an die Forscherin / den Forscher weiter. 
  5. Die Forscherin / der Forscher unterschreibt die Aufnahmevereinbarung, legt sie bei der deutschen Auslandsvertretung vor und beantragt ein Einreisevisum. 
  6. Nach der Ankunft in Deutschland wandelt die Forscherin / der Forscher das Visum bei der zuständigen Ausländerbehörde in einen Aufenthaltstitel nach § 20 AufenthG.

2. Verfahren: Abschluss der Aufnahmevereinbarung NACH der Einreise nach Deutschland

  1. Das einladende Institut beauftragt die Abteilung Internationales mit der Vorprüfung der Voraussetzungen (Qualifikation und Besoldung).
  2. Wenn die Prüfung positiv abgeschlossen wird, schickt das einladende Institut der Forscherin / dem Forscher eine "Aufnahmevereinbarung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens".
  3. Die Forscherin / der Forscher schließt die geplanten Verträge – Stipendien- oder Arbeitsvertrag – mit der Johannes Gutenberg-Universität Mainz / dem einladenden Institut ab.
  4. Die Forscherin / der Forscher unterzeichnet eine "Aufnahmevereinbarung zur Durchführung eines Forschungsvorhabens".
  5. Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular mit sämtlichen Unterlagen und Zeugnissen wird an die Abteilung Internationales geschickt.
  6. Die Abteilung Internationales unterzeichnet die Aufnahmevereinbarung.
    1. derzeitiger oder künftiger Wohnort: Mainz
      Wird die Forscherin / der Forscher in Mainz wohnen bzw. wohnt sie / er bereits in Mainz, dann wird die Aufnahmevereinbarung von der Abteilung Internationales direkt an die Ausländerbehörde Mainz weitergeleitet. Die Forscherin / der Forscher setzt sich wegen der Terminabsprache bei der Ausländerbehörde Mainz mit der Abteilung Internationales in Verbindung.
    2. derzeitiger oder künftiger Wohnort: anderer Ort oder Landkreis als Mainz
      Wird die Forscherin / der Forscher NICHT in Mainz, sondern in den umgebenden Landkreisen oder in einem anderen Ort in Deutschland wohnen bzw. wohnt bereits dort,
      1. erhält sie / er die Aufnahmevereinbarung unterzeichnet zurück,
      2. setzt sich wegen der Terminabsprache mit der zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung,
      3. legt dort die Aufnahmevereinbarung vor und
      4. lässt den bisherigen Aufenthaltstitel in § 20 AufenthG umwandeln.
Kontakt Kontakt
Abteilung Internationales Incoming
Marta Marciniak-Gorski
Johannes Gutenberg-Universität
55099 Mainz
Fax +49 6131 39-25548

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