Anerkennung

Die akademische Anerkennung ausländischer Studienleistungen ist ein unverzichtbarer Bestandteil der studentischen Auslandsmobilität. Für viele Studierende steht und fällt die Motivation zum Auslandsstudium mit der Antwort auf die Frage nach dessen Anrechenbarkeit auf ihr Studium zuhause.

Natürlich besitzt ein Auslandsstudium immer einen Mehrwert an persönlicher Entwicklung und Horizonterweiterung, der sich nicht in Kreditpunkten ausdrückt und für den man unter Umständen auch eine Verlängerung der Studienzeit in Kauf nimmt. Ein Auslandsaufenthalt kann bei richtiger Planung jedoch auch innerhalb der Regelstudienzeit absolviert werden, denn alle Bachelor- Studierenden haben laut Prüfungsordnung einen rechtlichen Anspruch auf die Anerkennung und Anrechnung einschlägiger Studienleistungen, die sie im Ausland erbracht haben.

Ein Ziel der im Sommer 2010 angelaufene Revision der Bachelor-Studiengänge an der JGU Mainz ist es, in allen Bachelor-Studiengängen sogenannte ‚Mobilitätssfenster‘ einzurichten, d.h. optionale einsemestrige Auslandsaufenthalte zu integrieren und damit den Studierenden die Möglichkeit eröffnen, einen Bachelor-Abschluss innerhalb von sechs Semestern inklusive Auslandsstudium zu erlangen.

Rechtliche Grundlagen

Mit der Ratifizierung der Lissabon-Konvention wurde die allgemeine rechtliche Grundlage für einen Anspruch auf Anerkennung ausländischer Studienleistungen geschaffen. Eine weitere rechtliche Grundlage sind die einzelnen Prüfungsordnungen, die die Anerkennung ausländischer Studienleistungen regeln.

Die Arbeitshilfe „Rechtliche Grundlagen“ enthält die relevanten Passagen der zentralen Dokumente.

Anerkennungskriterien

Ohne klar definierte Anerkennungskriterien gibt es bei Auslandsaufenthalten weder Planungssicherheit für die Studierenden noch Qualitätssicherung bzgl. der erbrachten Leistungen. Die Anerkennungskriterien legt jedes Fach für seine Studiengänge selbst fest. Verbindlich ist lediglich, dass die Kriterien der allgemeinen Anforderungen nach Transparenz und Objektivität entsprechen. Empfehlungen sowie weiterführende Informationen zur Definition von Anerkennungskriterien finden Sie im Download „Anerkennungskriterien“.

Anerkennungsverfahren

Jedes Fach bzw. jeder Fachbereich gestaltet sein eigenes Anerkennungsverfahren unter der Berücksichtigung seiner Bedürfnisse und Ressourcen. Verbindlich ist lediglich, dass das Verfahren klar strukturiert, transparent und dokumentiert ist. Tipps und Hinweise zur Gestaltung finden Sie in der Arbeitshilfe „Anerkennungsverfahren“.

Darstellung des Anerkennungsverfahrens

Die Abteilung Internationales empfiehlt allen Fächern dringend, ihre Anerkennungskriterien und -verfahren in fachspezifischen Anhängen zu den jeweiligen Studienordnungen darzustellen und darüber hinaus im Internet sowie ggf. auch in gedruckter Kurzfassung zu kommunizieren. Damit wird der Beratungsaufwand von Austauschverantwortlichen, Studienbüros und Prüfungsämtern ebenso deutlich reduziert wie der Zeitaufwand der Studierenden, die sich selbständig informieren können, wie die Anerkennung abläuft, wo sie beantragt wird und welche Dokumente dazu vorzulegen sind. Weitere Informationen enthält die Arbeitshilfe „Darstellung der Anerkennung“.
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