Bilaterale ERASMUS-Verträge
Das ERASMUS-Programm zielt auf die Förderung der internationalen Mobilität von Studierenden und Lehrenden. Die beteiligten Universitäten schließen bilaterale Abkommen auf Fächerebene ab, die Art, Umfang und Dauer der Kooperation festlegen.
ERASMUS-Verträge können mit allen teilnahmeberechtigten Hochschulen in den EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Kroatien, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz, Türkei geschlossen werden.
Ein Merkblatt mit ausführlichen Informationen zu Vertragsinitiierung und -abschluss sowie eine Liste der aktuellen Partnerhochschulen finden Sie in der Download-Sektion.