Versicherungen

Krankenversicherung

Für Forscher und ihre Familienmitglieder ist es unbedingt nötig, eine für Deutschland gültige Krankenversicherung zu besitzen.

Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenversicherung zu Hause, ob anfallende Arzt- und Krankenhauskosten während Ihres Aufenthaltes in Deutschland übernommen werden. Die Versicherungsgesellschaft muss dann schriftlich bestätigen, dass ein Versicherungsschutz auch in Deutschland besteht.

Falls die Krankenversicherung in Ihrem Heimatland nicht in Deutschland gilt, besteht die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen. Nehmen Sie in diesem Fall bitte rechtzeitig vor Ihrer Einreise nach Deutschland Kontakt mit Ihrem Betreuer auf.

Bitte achten Sie darauf, dass Kosten für bestimmte Erkrankungen bzw. Behandlungen – z.B. bei chronischen Krankheiten – in der Regel von einer privaten Krankenversicherung in Deutschland nicht übernommen werden.

Bitte achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz schon direkt bei der Einreise, wenn Sie in Deutschland ankommen, besteht!

Die zuständige Ausländerbehörde verlangt für die Aufenthaltserlaubnis den Nachweis einer Krankenversicherung.

private Haftplichtversicherung

Grundsätzlich haftet in Deutschland jeder für Schäden, die er selbst verursacht – und das in unbegrenzter Höhe. Eine private Haftpflichtversicherung bezahlt solche Schäden, sowohl an Sachen als auch an Personen.

Deshalb sollten Sie unbedingt eine private Haftpflichtversicherung abschließen, zumal sie nicht teuer ist.

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Abteilung Internationales
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