Aktuelles
Sofern Sie zu den einzelnen Infos Rückfragen haben sollten, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir werden Sie dann gerne beraten und die Informationen bei Bedarf näher erläutern.| Infoschreiben der LHSK zur Einführung des EKV-RLP |
Zum 01.03.2013 wird bei der LHSK das neue landeseinheitliche Kassenverfahren Rheinland-Pfalz (EKV-RLP) eingeführt. In diesem Infoschreiben der LHSK wird auf den vorgesehenen Zeitplan bei der eigentlichen Umstellung zum 01.03.2013 sowie auf sich ergebende Änderungen in der Ablauforganisation hingewiesen.
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Jahresabschlussschreiben der LHSK vom 30.10.2012
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Schreiben der Landeshochschulkasse Mainz zum Jahresabschluss mit ergänzenden Erläuterungen
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Korrektur des Rundschreibens zum Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012
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Der Vorlagetermin für die Festsetzungen von Besoldung/Versorgung sowie Entgelten bei der ZBV in Koblenz wurde auf den 04. Dezember 2012 abgeändert
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Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012
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Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen vom 29. Oktober 2012 mit den diesjährigen Terminen zum Jahresabschluss 2012
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Infoschreiben der LHSK zum EKV-RLP
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Hinweise der Landeshochschulkasse zur Einführung des neuen einheitlichen Kassenverfahrens in Rheinland-Pfalz (EKV-RLP)
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| (Neue) Bestimmungen zu den §§ 70 bis 80 LHO. Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung | Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 20. Oktober 2008. | |
| Erlaß des Finanzministeriums vom 19.11.2008 für den Giroverkehr mit anderen Kreditinstituten als der Deutschen Bundesbank | Hinweise des Ministeriums der Finanzen für Überweisungen auf Konten bei Kreditinstituten, gegen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Maßnahmen gem. §§ 46a oder 47 Kreditwesengesetz (KWG) erlassen wurden | |
| Hier finden Sie wichtige Hinweise auf Änderungen der AGB's der Banken zum 31.10.2009 | ||
| Infoschreiben an die Hochschulen | Mit diesem Infoschreiben wurden die Hochschulen über die neuen "Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke (2009)" informiert. | |
| Zahlungsverkehrsvordrucke dürfen nur nach diesen Richtlinien hergestellt und in Umlauf gebracht werden. Diese Richtlinien treten am 31. Mai 2010 in Kraft. |