SEPA
Single Euro Payments Area (SEPA)
Durch den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) sollen nationale und grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb Europas einfacher, schneller und damit effizienter werden.
Der Einführungszeitpunkt für SEPA-Zahlungen war ursprünglich unbefristet vorgesehen, wurde aber durch die EU-Verordnung 260/2012 (überraschend) schon auf den 01.02.2014 festgeschrieben. Bund (und Länder) waren zuletzt neben einem weiteren Mitgliedstaat der EU die einzig verbliebenen, die eine so frühe Einführung wegen des immensen Umstellungsaufwands und damit verbundenen Zeitdrucks weiter aufschieben wollten - wenn auch erfolglos.
Am 31.03.2012 ist nunmehr die europäische SEPA-Verordnung in Kraft getreten, die voraussichtlich nach der Sommerpause 2012 auch durch den nationalen Gesetzgeber in nationales Recht gegossen wird. Sie sieht vor, dass Überweisungen und Lastschriften ab dem
01. Februar 2014
bestimmten rechtlichen und technischen Anforderungen genügen muss und geben damit den endgültigen Tag der SEPA-Einführung auch für alle Dienststellen und Kasses des Landes Rheinland-Pfalz mit weit reichenden Konsequenzen und möglicherweise Umstellungsaufwand in den Fremd- und Massenverfahren vor.
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationsschreiben und Dokumente, auf die auch in entsprechenden Info-Schreiben zum Download hingewiesen wurde. Diese Seite wird regelmässig aktualisiert.
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In diesem Informationsschreiben sind die notwendigen Umstellungsmaßnahmen bei der Verarbeitung von Bankdateien in den Vorverfahren mit einem Zeitplan beschrieben. |
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| Technische Spezifikationen der Bundesbank für die Abwicklung von SEPA-Überweisungen im Kunde-Bank-Verkehr (nach Ziffer 3.1. sind die camt.054-Nachrichtendateien grundsätzlich entsprechend Anlage 3 des DFÜ-Abkommens aufgebaut) | |
| Anlage 3 des DFÜ-Abkommens | |
| Hier finden Sie die Spezifikationen der SEPA-Formate der Postbank | |
| Beim Erstellen der neuen Zahlungsvordrucke im SEPA-Format sind diese Richtlinien unbedingt zu beachten. |