Die Vizepräsidenten

Der Präsident wird bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben von zwei Vizepräsidenten unterstützt und vertreten. Ihre Aufgaben und die Vertretung des Präsidenten bestimmt der Geschäftsverteilungsplan. Die Vizepräsidenten müssen zum Zeitpunkt ihrer Wahl Mitglieder der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sein, eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzen und eine mehrjährige verantwortliche berufliche Tätigkeit vorweisen können. Sie werden auf Vorschlag des Präsidenten oder – sofern dieser von seinem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch macht – auf Vorschlag des Hochschulrats vom Senat auf vier Jahre gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig, eine Abwahl ausgeschlossen.
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