Kanzler
N.N.
Der Kanzler leitet die Verwaltung der Universität und ist Haushaltsbeauftragter. Er erledigt die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten nach den Richtlinien und im Auftrag des Präsidenten und kann den Präsidenten in seinem Aufgabenbereich vertreten.
Der Kanzler wird vom Präsidenten im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur bestellt. Der Hochschulrat kann dazu Vorschläge einbringen. Die Amtszeit dauert acht Jahre.