Urlaub
Hinweis bei Urlaubsanträgen
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihren Urlaubsanträgen Ihre Dienststellung
- Beamter/in
- tariflich Beschäftigte/r
- wiss. Mitarbeiter/in
- Auszubildende/r
sowie
die Einrichtung in der Sie tätig sind, angeben.
Dadurch wird eine zeitnahe Bearbeitung Ihrer Urlaubsanträge ermöglicht.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Urlaubskonto, schreiben Sie uns bitte
eine E-Mail an