Neuregelung der Vergünstigungen für PJ-Studierende verabschiedet
Universitätsmedizin und Lehrkrankenhäuser einigen sich auf bedarfsorientierte Regelung
22.01.2010
In den Mainzer Gesprächen unter Beteiligung der Studierenden haben die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und die Akademischen Lehrkrankenhäuser Einigkeit erzielt. Sie beschlossen, die im Juli letzten Jahres verabredete pauschale Begrenzung finanzieller Zuwendungen an Studierende im Praktischen Jahr (PJ) zugunsten einer bedarfsorientierten Regelung zu verändern. Die neue Regelung gilt bereits für den nächsten PJ-Jahrgang, der im Frühjahr 2010 die praktische klinische Ausbildung startet, sofern noch keine anderslautenden Verträge mit den PJ-Studierenden geschlossen wurden."Ich freue mich, dass die sehr intensive Diskussion zwischen den Vertretern der akademischen Lehrkrankenhäuser, der Universitätsmedizin und den Studierenden in der Frage der finanziellen Entlastung der PJ-Studenten erfolgreich gestaltet werden konnte", so der Wissenschaftliche Vorstand der Universitätsmedizin Mainz, Univ.-Prof. Dr. Dr. Reinhard Urban. "Und bin froh, dass wir in so kurzer Zeit berechtigte Kritikpunkte gemeinsam aus dem Weg räumen und eine für alle Beteiligten, insbesondere aber für die Studierenden eine sachgerechte Lösung erarbeiten konnten."
Hintergrund der Gespräche waren Proteste der Mainzer Studierenden der Human- und Zahnmedizin im November 2009. Sie hatten u.a. gegen die Einführung einer einheitlichen Obergrenze der Zuwendungen zum Ausgleich außergewöhnlicher finanzieller Belastungen im Praktischen Jahr (PJ) sowie die Neuverteilung eines Teils der zur Verfügung gestellten Finanzmittel des Lehrbudgets durch den Aufsichtsrat der Universitätsmedizin Mainz demonstriert. Am 11. Januar 2010 fand dazu auch eine öffentliche Podiumsdiskussion statt.
Die in den Mainzer Gesprächen verabschiedete Neuregelung sieht vor, dass eine direkte Bezahlung von PJ-Studierenden für medizinische Leistungen, die im Rahmen der Ausbildung von diesen erbracht werden, weiterhin nicht erfolgt. Grund hierfür ist, dass bislang die erforderlichen gesetzlichen (so z.B. in der Approbationsordnung für Ärzte) und tarifrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Ebenso soll auch künftig die bereits vereinbarte kostenfreie Bereitstellung von Dienstkleidung und kostenloses Parken für PJ-Studierende beibehalten werden.
Neu ist, dass das jeweilige Lehrkrankenhaus die Verpflegung und die Unterkunft den PJ-Studierenden während der Ausbildungszeit kostenfrei zur Verfügung stellt. Es ist für Lehrkrankenhäuser hierbei möglich, dem PJ-Studierenden entweder einen kostenlosen Wohnheimplatz anzubieten oder einen Mietkostenzuschuss von bis zu 300 Euro, der gegebenenfalls mit einem Fahrtkostenzuschuss verrechenbar ist, zu erstatten. Dabei haben alle Beteiligten eine Erstattungsobergrenze von 400 Euro pro Monat insgesamt festgelegt.
Die Ausbildungskrankenhäuser können unabhängig von der Neuregelung mit den PJ-Studierenden – sofern die reguläre Ausbildung hiervon nicht beeinträchtigt wird – außerhalb der gesetzlichen PJ-Ausbildungszeiten Zuverdienstmöglichkeiten vereinbaren. Dazu zählen bspw. "Learn & Earn"-Programme. Hierbei übernehmen die Studierenden (meistens höhere Semester oder PJler) in der Freizeit Wochenend- und Nachtdienste oder Assistenzen im OP und erhalten dafür ein Gehalt.