Universitätsmedizin Mainz und ver.di schließen Haustarifvertrag ab

Modernes und zukunftsweisendes Vertragswerk / Schwerpunkt auf Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie besserer Planbarkeit der Arbeitszeiten

28.02.2012

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und ver.di haben einen Haustarifvertrag abgeschlossen. Dieser trat am 1. Januar 2012 in Kraft und hat eine Laufzeit von 3 Jahren. Die Verhandlung eines Haustarifvertrags wurde notwendig, da die Tarifabschlüsse der Länder durch die Bestimmungen des Universitätsmedizingesetzes nicht mehr für die Beschäftigten der Universitätsmedizin gelten. Die Verhandlungskommissionen beider Seiten sind sich einig, dass gemeinsam ein modernes und zukunftsweisendes Tarifwerk für die Beschäftigten der Universitätsmedizin erarbeitet wurde.

"Durch den Abschluss von Haustarifverträgen tragen wir dafür Sorge, dass die Unternehmenszukunft weiterhin gestaltbar bleibt. Die Verhandlungen mit ver.di verliefen in respektvoller und wertschätzender Atmosphäre. Dies lag sicher auch daran, dass wir weitgehend gemeinsame Zielsetzungen hatten: attraktive Tarifverträge zu verhandeln, die für unsere Beschäftigten nicht mit finanziellen Einschnitten verbunden sein sollen und für beide Parteien - Beschäftigte und Arbeitgeber - Vorteile bringen", unterstreicht Norbert Finke, Kaufmännischer Vorstand und Verhandlungsführer der Universitätsmedizin. "Entstanden ist daraus ein Tarifwerk, welches nicht ausschließlich entgeltorientiert ist, sondern einen Schwerpunkt auf moderne Lösungen zur besseren Planbarkeit der Arbeitszeiten, etwa in der größten Berufsgruppe der Pflege, legt und so auf die Bedürfnisse der Beschäftigten der Universitätsmedizin ausgerichtet ist."

Dem stimmt auch Frank Hutmacher, Gewerkschaftssekretär und Verhandlungsführer ver.di zu: "In einem Haustarifvertrag hat man natürlich die Möglichkeit Dinge zu regeln, die auf die Universitätsmedizin Mainz zugeschnitten sind. Ein Beispiel hierfür ist die Einführung von persönlichen Arbeitszeitkonten, die den Beschäftigten eine eigenverantwortliche Verwaltung ihrer Zeitguthaben ermöglicht und die nun in dem neuen Tarifvertrag festgelegt ist. Weiterhin konnten wir für unsere Mitglieder vereinbaren, dass die Mitglieder von ver.di einen Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag im Zeitraum von 6 Monaten haben. Dieser dient der persönlichen Gesundheitsförderung."

Erste spürbare Anzeichen der Tarifverhandlungen waren der Abschluss von Entgeltregelungen. Diese setzten sich wie folgt zusammen: Im Mai 2011 gab es bereits eine erste Einmalzahlung in Höhe von €375. Für die Monate April-Dezember 2011 gab es eine Entgelterhöhung in Höhe von 1,7%, die in Form von zwei individuellen Einmalzahlungen im August und im Dezember 2011 erfolgte. Ab Januar 2012 erhöhen sich alle Tabellenentgelte um insgesamt 3,42% sowie anschließend um €17 - bezogen auf März 2011.

Konkret wurde in dem neuen Tarifvertrag beispielsweise eine einheitliche durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 38,5 Stunden für alle Beschäftigten festgelegt - auch für die Mitarbeiter der vorklinischen und klinisch-theoretischen Institute, die bisher eine wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden hatten. Zudem werden in Form der Entgeltumwandlung attraktive Modelle der Altersvorsorge gefördert. In einem weiteren Punkt ist die Gleichbehandlung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten etwa bei der Anerkennung von Überstunden sichergestellt. So erhielten Teilzeitbeschäftigte bisher für die Zeit, die sie über ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit bis zur Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten gearbeitet haben, keinen Überstundenzuschlag. Insbesondere Beschäftigte, die im Schichtdienst arbeiten, haben weitere Vorteile: Sie erhalten höhere Zuschläge für Nachtarbeit und Nachtarbeit in Bereitschaftsdienst. Gleichzeitig wurde der Nachtarbeitszeitraum um eine Stunde verlängert (von 20-6 Uhr gegenüber 21-6 Uhr). Darüber hinaus gibt es höhere Überstundenzuschläge für die Zeit zwischen 18-8 Uhr. Erstmals eingeführt wurden Zuschläge für das "Holen aus dem Frei". "Wenn nun Beschäftigte aus dem Frei geholt werden, muss der Arbeitgeber dies finanziell mit einem Zuschlag honorieren", erläutert Norbert Finke. "Wir versprechen uns davon, dass diese Option nur dann gezogen wird, wenn es wirklich nötig ist. Für die Beschäftigten bedeutet dies eine größere Verbindlichkeit und eine bessere Planbarkeit ihrer Arbeitszeiten." Ferner wird die Ausbildungszeit der Beschäftigungszeit hinzugerechnet  dies ist etwa im Hinblick auf Kündigungsfristen und Dienstjubiläen von Bedeutung.

Norbert Finke ist sich sicher, dass ohne die differenzierte Gestaltungskraft und ohne die Ideengebung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Seiten der Verhandlungskommissionen die gesetzten Ziele des Haustarifvertrags nicht erreicht worden wären: "Dafür bedanke ich mich ausdrücklich bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Servicecenters Personalwesen. Diese Arbeit war nur mit außergewöhnlichem Einsatz möglich."

Als nächstes werden sich beide Verhandlungspartner der Gestaltung eines Tarifvertrags für Soziale Regelungen widmen, der einem verbesserten Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten Rechnung tragen soll. "Diese Themen wurden bisher kaum in Tarifverträgen behandelt", so Frank Hutmacher und Norbert Finke erläutert: "Dies ist gerade im Hinblick auf die hohe Bedeutung des Erhalts der Arbeitskraft ein weiterer wichtiger Meilenstein." Themenschwerpunkte neben dem Arbeits- und Gesundheitsschutz werden Qualifizierung und Personalentwicklung - speziell Führungskräfteentwicklung hinsichtlich einer gesundheitsorientierten Führung -, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch im Hinblick auf Wiedereinarbeitung und Qualifizierung nach einer Erziehungspause und die Berücksichtigung des demografischen Wandels beispielsweise durch moderne Altersteilzeitregelungen sein.

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