Universitätsmedizin Mainz und ver.di einigen sich auf Tarifabschluss

Abschluss der ersten eigenständigen Entgelttarifverhandlungen

17.12.2012

Die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) und ver.di haben die ersten eigenständigen Entgelttarifverhandlungen abgeschlossen. Die Tarifparteien einigten sich in der zweiten Verhandlungsrunde auf Einkommenserhöhungen von 3 Prozent ab dem 1. Januar 2013 und weiteren 2 Prozent ab dem 1. Dezember 2013. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2014. Der von ver.di geforderte Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis Ende 2016 wird in einem gesonderten Tarifvertrag geregelt, für den die Vertragsparteien eine Erklärungsfrist bis zum 30. April 2013 vereinbart haben. Weitere Verhandlungsschwerpunkte für 2013 liegen in den Regelungen zu Langzeitarbeitszeitkonten, einem Tarifvertrag Soziale Regelungen sowie in einem Tarifvertrag für Praktikanten und Auszubildende. Vom Tarifergebnis profitieren rund 6.500 Beschäftigte. Insgesamt hat die Universitätsmedizin 7.500 Beschäftigte und ist damit einer der größten Arbeitgeber in Rheinland-Pfalz.

"Wir sind mit der erzielten Einigung zufrieden. Sie berücksichtigt die zunehmend schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und gewährt der Universitätsmedizin Mainz noch ausreichend Spielraum für wichtige Entscheidungen. Mit dem erzielten Ergebnis bleibt sie als Arbeitgeber attraktiv und kann damit im Wettbewerb um künftige Fachkräfte bestehen", so Norbert Finke, Kaufmännischer Vorstand und Verhandlungsführer der Universitätsmedizin Mainz.

Die aktuelle Tarifauseinandersetzung ist ohne Aktionen und Warnstreiks zu Ende gegangen. Trotz harter Verhandlungsdiskussionen hat die Entgeltrunde – wie zuvor auch die Haustarifvertragsverhandlungen – in einer sachlich-konstruktiven und fairen Atmosphäre stattgefunden. Die Verhandlungskommissionen ver.di und Universitätsmedizin Mainz sind sich einig, dass die Beschlüsse für die Entgeltrunde gelungene Ergänzungen zum bestehenden Haustarifvertrag sind. Dieser trat im Januar 2012 in Kraft und stellt ein modernes und zukunftsweisendes Tarifwerk für die Beschäftigten und damit für die Universitätsmedizin insgesamt dar. Die Verhandlung eines Haustarifvertrags wurde notwendig, da die Tarifabschlüsse der Länder durch die Bestimmungen des Universitätsmedizingesetzes nicht mehr für die Beschäftigten der Universitätsmedizin gelten.

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