Schwanger im Studium – Welche Möglichkeiten haben Sie, Ihr Studium trotzdem abzuschließen?
Eine gute Planung ist das Wichtigste
Handelt es sich um ein Wunschkind, so hat man als baldige Mutter natürlich relativ viel Zeit, sich auf eine nahende Belastung einzustellen und auch, um eventuelle Vorbereitungen zu treffen. Idealerweise nutzt man die Zeit dafür, um alles auf einmal zu organisieren und um nicht noch nachträglich die Schwangerschaft durch weitere komplexe oder bürokratische Dinge zu erschweren. Dazu zählt beispielsweise auch das Berechnen der finanziellen Mittel, denn natürlich kosten eine Schwangerschaft sowie eine Geburt entsprechend Geld. Wer sich bisher sein Budget mit einem Nebenjob aufgebessert hat, wird im Laufe der Schwangerschaft darauf verzichten müssen, so dass die bald noch höher werdenden Kosten noch schwieriger zu bewerkstelligen sind. Bedacht werden muss auch, dass ein Urlaubssemester zu einem noch längeren Studium führt, während dem man – je nachdem – noch weiter vom BAföG abhängig sein kann.
Wer das Studium mit einem Kind bewältigen möchte, sollte prinzipiell immer einen guten Plan B auf Lager haben. Sehr wichtig ist zum Beispiel auch eine gute Betreuung, während man Zeit zum Lernen benötigt oder Vorlesungen besucht. Trotzdem können immer wieder unvorhersehbare Notfälle geschehen, wie beispielsweise, dass das Kind am Prüfungstag krank wird. Bei solchen Fällen sollte man auf minimum zwei oder drei Alternativen zurückgreifen können. Das können die eigene Mutter, aber auch eine befreundete Nachbarin oder eine gute Freundin sein. Je mehr Möglichkeiten man hier hat, desto einfacher wird es, schnell die Balance zwischen Studium und Baby zu finden.
Ein Recht auf Betreuung hat jeder Studierende
Seit 1996 existiert in Deutschland ein spezieller Rechtsanspruch auf eine Halbtagsbetreuung in einer Kita für Kinder zwischen drei und sechs Jahren. Benötigt man eine Betreuung, die noch intensiver ist, also ganztags, so muss dies schriftlich nachgewiesen werden. Hier reicht meist eine Semesterbescheinigung aus, da ein Studium rechtlich als Vollzeitbeschäftigung angesehen wird. Nimmt man ein Urlaubssemester, so erlischt der Anspruch auf diese Betreuung allerdings vollständig.