Das Fördersystem ist überlastet – Studenten warten ewig lange auf Ihr BAföG

© Gerd Altmann / Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de Immer wieder Ärger mit dem BAföG

Viele Studenten können ein Lied davon singen: Sie warten monatelang auf die Bearbeitung ihres BAföG-Antrags. Damit wird der Sinn der staatlichen Studentenunterstützung eigentlich konterkariert: Ohne große Geldsorgen seinem Studium nachgehen zu können. Woran liegt diese Langsamkeit und was kann man dagegen tun?

Überlastete Ämter

Oft heißt es, die Ämter seien hoffnungslos überlastet. Doch dies ist bereits seit vielen Jahren so und es scheint dann doch kein Abhilfebedarf gegeben zu sein, etwa indem die Ämter mit mehr Personal ausgerüstet werden. Besonders ärgerlich ist es beispielsweise, wenn nach einigen Wochen und Monaten Wartezeit statt des erhofften Bescheids nur eine Aufforderung kommt, noch fehlende Unterlagen einzureichen. Als ob das dem Amt nicht früher hätte einfallen können! Nicht selten berichten Studenten, dass sie die Unterlagen bereits eingereicht hätten, das Amt sie aber noch einmal fordert. Dann wiederum verschwinden ganze Akten in den Ämtern. So jedenfalls die häufige Auskunft an die Betroffenen.

Aktuelle Situation

Seit geraumer Zeit scheint sich die Lage zugespitzt zu haben. Genauer gesagt, seit Einführung des Bachelor- und Master-Studiums, das auch in den BAföG-Gesetzestext Einzug gefunden hat. Ohne ein Bachelorzeugnis gibt es nunmehr kein Geld. Die Zeugnisse gibt es aber erst mitten im Studium. Anders gesagt, ist die Vergabe der BAföG-Förderung mit den Studienordnungen nicht kompatibel.

Abhilfe?

Die Universitäten müssten Prüfungstermine so legen, dass die Bachelornoten zum Start des Masterstudiums feststehen. Oder aber das Gesetz müsste geändert werden. Doch das hält das Bildungsministerium nicht für notwendig. Ihm zufolge könnten die Professoren ihren Studenten rechtzeitig bescheinigen, dass das Bachelorstudium bestanden wurde. Die Studenten werden also zwischen Professor, BAföG-Amt und Prüfungsamt hin- und hergeschoben.

Was können betroffene Studenten tun?

Nicht viel. Lediglich als Gegenmaßnahme bei allzu großer Langsamkeit kann jeder betroffene Student, der durch die ausbleibende Zahlung in eine Notlage gerät, zum örtlich zuständigen Sozialgericht gehen und dort einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. Das kann man auch ohne einen Anwalt tun, indem man in einem formlosen Antrag kurz den Sachverhalt schildert oder diesen mündlich bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts aufnehmen lässt. Solche Verfahren sind kostenlos, im Zweifel ist jedoch empfehlenswert, zu einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen, der sich mit BAföG-Recht auskennt.

Hinweis
Auf diesen Seiten veröffentlicht die Johannes Gutenberg-Universität Mainz Informationen externer Partner, deren Informationen seriös erscheinen. Die Universität übernimmt dabei jedoch keine Verantwortung oder Haftung für unlautere Angebote. Sollten Ihnen derartige Angebote auffallen, informieren Sie uns bitte per , damit der Link umgehend gelöscht werden kann.


Zum Inhalt der Seite springen Zur Navigation der Seite springen