Deutsch als Fremdsprache (M.A.)

Das Wichtigste auf einen Blick:

Abschluss:

Master of Arts (M.A.)

Regelstudienzeit:

4 Semester

Studienbeginn:

Wintersemester

Zulassungsbedingungen:

zulassungsfrei

Bewerbung:

über das Studierendensekretariat der JGU

zum Bewerbungsverfahren

Bewerbungsfrist:

Wintersemester: 01.04. - 15.05. 

vorausgehende Bachelor:

Germanistik (B.A.)

Deutsch (B.Ed.)

Erziehungswissenschaft (B.A.)

Weitere voraussgehende Studienfächer entnehmen Sie den Zugangsvoraussetzungen.

Homepage:

Deutsches Institut

Fachbereich:

Fachbereich 05 - Philosophie und Philologie

Prüfungsordnung:

Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen.

Akkreditierung:

Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar.

 

 

Gegenstand

Ziel des Masterstudiengangs ist es empirische, theoretische und praktisch-didaktische Aspekte so eng miteinander zu verzahnen, dass die Studierenden sowohl im wissenschaftlichen Arbeiten als auch im konkreten Sprachunterricht optimal auf ihre spätere Tätigkeit vorbereitet werden. Das Studienangebot ist interkulturell und interdisziplinär ausgerichtet und zielt darauf ab, die Studierenden für die vielfältigen Tätigkeiten im Bereich der fremdsprachenbezogenen Erwachsenenbildung (als Fremdsprachenlehrkräfte, Weiterbildner/innen etc.) und der Kulturvermittlung im In- und Ausland auszubilden. Dazu gehört neben dem Erwerb des entsprechenden fachlichen Wissens u.a. auch die Fähigkeit, eigenständig empirische Untersuchungen durchführen bzw. praxisbezogene Aufgabenstellungen bearbeiten zu können. Nicht zuletzt sollen die Studierenden dabei eine solide interkulturelle Kompetenz erwerben.

Studienaufbau

  • Der viersemestrige Masterstudiengang ist modular aufgebaut.
  • Die Lehrveranstaltungen sind zum Teil als E-Learning-Angebote konzipiert. Die Mehrzahl der Lehrveranstaltungen wird über eine elektronische Lernplattform organisiert.
  • Der Studiengang umfasst 10 Module, 2 davon sind Wahlpflichtmodule.
  • Die Module sind den Studienphasen entsprechend differenziert in 1 integratives Grundlagenmodul, 5 Spezialisierungsmodule, 2 Praxismodule, 1 Sprach- und 1 Prüfungsmodul.
  • Alle Studienleistungen werden mit Kreditpunkten versehen, die in der Summe entsprechend dem European Credit Transfer System (ECTS) 120 ‘credit points’ umfassen.
  • Der Studienaufbau ist straff organisiert, so dass in der Regelstudienzeit alle prüfungsrelevanten Studienleistungen zu erbringen sind.
  • Die Masterarbeit (Abschlussarbeit) ist im zweiten Jahr anzufertigen.
  • Sämtliche schriftliche Arbeiten sind in Deutsch zu verfassen; die mündliche Abschlussprüfung erfolgt ebenfalls auf Deutsch.

Zugangsvoraussetzungen

  • Nachweis einer Bachelorprüfung in einem neuphilologischen, kulturwissenschaftlichen oder pädagogisch-erziehungswissenschaftlich orientierten Studiengang oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
  • In begründeten Fällen kann ein Antrag auf Anerkennung eines Abschlusses in einem hier nicht genannten Studiengang gestellt werden; über den Antrag entscheidet der Prüfungsausschuss. In Zweifelsfällen entscheidet der Prüfungsausschuss nach Einzelfallprüfung.
  • Nachweis von Linguistik-Kenntnissen (Grundlagen) im Umfang von 4 SWS bzw. von mindestens 6 Leistungspunkten mit benoteten Leistungsnachweisen (sofern nicht bereits im Studium nachgewiesen). Wenn diese Nachweise nicht vorliegen, kann eine Einschreibung unter der Bedingung erfolgen, dass die erforderlichen benoteten Leistungsnachweise bis zum Ablauf des ersten Fachsemesters nachträglich erworben werden. Die entsprechenden Veranstaltungen werden in der Fachstudienberatung festgelegt. Werden die Nachweise nicht innerhalb der genannten Frist gegenüber dem Prüfungsausschuss geführt, ist eine Fortführung des Studiums nicht mehr möglich. Die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben.
  • Darüber hinaus ist von ausländischen Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern aus nichtdeutschsprachigen Ländern der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" DSH-3 bzw. TestDaF Niveaustufe 5 (Hörverstehen: TDN4 zulässig) oder einer äquivalenten Prüfung auf der Niveaustufe C2 des Europäischen Referenzrahmens zu erbringen. Entsprechend der DSH-Prüfungsordnung der Universität, Teil A, Paragraph §1 Abs. 4 kann bei einem nachgewiesenen Sprachniveau der Stufen DSH-2, TDN4 bzw. C1 eine befristete Einschreibung erfolgen; die erforderlichen Sprachkenntnisse können innerhalb eines Studienjahrs nachgeholt werden.
  • Es wird erwartet, dass die Studierenden über ausreichende englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur befähigen (entsprechend dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens). Zudem werden Grundkenntnisse in mindestens einer weiteren Sprache erwartet (entsprechend dem Niveau B1 des Referenzrahmens).  

Auslandsstudium

Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.

Praktika

Praktika als wichtige Schnittstelle zwischen Universität und Beruf helfen Ihnen sowohl bei Ihrer Berufs- als auch bei Ihrer Studienplanung. Sie lernen mögliche Berufsfelder kennen, wenden im Studium erworbenes Wissen praktisch an und können während des Praktikums feststellen, ob der Arbeitsalltag Ihren beruflichen Vorstellungen und Interessen überhaupt entspricht. Praktika vermitteln zudem wichtige Zusatzqualifikationen, erste Berufserfahrungen und Kontakte zu potentiellen späteren Arbeitgebern.

Weitere Informationen rund ums Praktikum sowohl im Inland als auch im Ausland erhalten Sie im Portal des Career Service.

Sprachkenntnisse und weitere Hinweise

  • Die Sprache der Veranstaltungen ist in der Regel Deutsch, die Sprache der Prüfungen ausnahmslos Deutsch.
  • Gute wissenschaftssprachliche Lesekenntnisse in Englisch werden vorausgesetzt.
  • Ausländische Bewerber/innen können bei grundsätzlich bestandener DSH-3 bzw. TDN 5 den Nachweis des erforderlichen Niveaus in einem Teilbereich innerhalb eines Studienjahres erbringen.
  • Absolvent/innen germanistischer Studiengänge können nach §1/Abs. 5 der DSH-Prüfungsordnung einen Antrag auf Befreiung stellen.

Information/Beratung

Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.

Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung wenden Sie sich an die Studienfachberatung.

Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.

Berufsfelder

  • Erwachsenenbildung im In- und Ausland (allgemeiner Sprachunterricht und spezifische Kurstypen wie Integrationskurse, berufsorientierter Unterricht),
  • Weiterbildungseinrichtungen im Inland (Curriculum-Planung, Aus- und Fortbildung im Bereich DaF/DaZ),
  • Mittlerorganisationen im Ausland (Kulturarbeit, Lehrerausbildung  Sprachunterricht), Verlage (Lehrwerkforschung, Materialentwicklung),
  • Forschungseinrichtungen (Grundlagenforschung).

Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de

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