Medienrecht (LL.M.)
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Das Wichtigste auf einen Blick: |
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Abschluss: |
Master of Laws (LL.M.) |
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Regelstudienzeit: |
2, 3 oder 4 Semester |
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Studienbeginn: |
Wintersemester |
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Zulassungsbedingungen: |
zulassungsfrei |
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Bewerbung: |
über das Mainzer Medieninstitut |
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Bewerbungsfrist: |
Wintersemester: 30. Juni |
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Homepage: |
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Fachbereich: |
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Prüfungsordnung: |
Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen. |
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Akkreditierung: |
Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar. |
Gegenstand
Der Masterstudiengang baut auf der allgemeinen juristischen Ausbildung auf und vermittelt vertiefte Kenntnisse auf dem Spezialgebiet des Medienrechts im weitesten Sinne. Das Studium beinhaltet neben den Grundlagen in den wichtigsten Bereichen des Medienrechts auch Einblicke in Randbereiche und behält den Praxisbezug immer im Auge. Dabei werden auch kommunikations- und politikwissenschaftliche sowie journalistische und publizistische Aspekte in den Studiengang integriert. Der Zweck des Studienganges bestimmt dessen Aufbau. Die Unterteilung in Pflicht- und Wahlpflichtkurse garantiert eine umfassende Ausbildung und ermöglicht daneben individuelle Schwerpunktsetzung.Studienaufbau
Pflichtmodule:(zugleich nachzuweisende Kenntnisse gem. § 14 j FAO)
Medienrecht I: Grundlagen
- Grundlagen
- Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen
- Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung
- Recht der Wort- und Bildberichterstattung
Medienrecht 2: Recht der elektronischen Medien
- Rundfunkrecht
- Telemedien, Internetrecht
- Telekommunikationsrecht
- Wettbewerbs- und Werberecht
Urheberrecht und Titelschutz
- Urheberrecht (einschließlich Recht der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, Internationale Urheberrechtsabkommen)
- Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht
- Film- und Fernsehvertragsrecht
- Titelschutz und Markenrecht
Wahlmodul:
- Europäisches Medienrecht
- Internationales Medienrecht
- Rechtsvergleichung: Introduction to the media law of the U.S.
- Medienverfassungsrecht
- Medienarbeitsrecht
- Medienstraf- und -ordnungswidrigkeitenrecht
- Technische Grundlagen
- Einführung in den Journalismus
- Mediengeschichte
- Medienforschung
- Medienmanagement
- Medienpolitik
- Medienanalyse
- Kartellrecht
- Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Presserecht
- Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Rundfunkrecht
- Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Urheberrecht
- Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Internetrecht
- Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Telekommunikationsrecht
- Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Markenrecht
Zielgruppe
Der Weiterbildungsstudiengang richtet sich vor allem an Absolventen der rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten, die Kenntnisse in den verschiedenen Bereichen des Medienrechts erwerben oder vertiefen wollen. Auch Berufstätigen, die bereits seit einigen Jahren im Medienbereich tätig sind, bietet der Studiengang eine Aktualisierung ihres Wissens auf dem sich ständig wandelnden und fortentwickelnden Rechtsgebiet. Schon als Referendar im Vorbereitungs-dienst ist eine Teilnahme am Studiengang möglich. Das erste Semester beinhaltet einen anwaltsspezifischen Fachlehrgang. Dieser umfasst alle nach § 14 j FAO erforderlichen theoretischen Kenntnisse im Urheber- und Medienrecht.Zugangsvoraussetzungen
Erstes juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige berufsqualifizierende Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit mindestens dreijähriger Regel-studienzeit; mindestens sechs Monate Berufserfahrung auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich oder Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes.weitere Hinweise
Der Studiengang ist gebührenpflichtig.Die Johannes Gutenberg-Universität führt diesen Studiengang in Kooperation mit dem Mainzer Medieninstitut durch.
Information/Beratung
Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.
Berufsfelder
Anwaltskanzleien, Rundfunk- und Fernsehveranstalter, Landesmedienanstalten, Kabelgesellschaften, Verlage, Medien-unternehme.Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de