Psychologie (M.Sc.)
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Das Wichtigste auf einen Blick: |
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Abschluss: |
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Regelstudienzeit: |
4 Semester |
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Studienbeginn: |
Winter- und Sommersemester |
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Zulassungsbedingungen: |
in jedem Fachsemester universitätsintern zulassungsbeschränkt |
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Bewerbung: |
über das Studierendensekretariat der JGU |
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Bewerbungsfrist: |
Wintersemester: 01.04. - 15.05. Sommersemester: 01.10. - 15.11. |
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vorausgehende Bachelor: |
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Homepage: |
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Fachbereich: |
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Prüfungsordnung: |
Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen. |
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Akkreditierung: |
Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar. |
Gegenstand
Das Psychologische Institut der JGU bietet einen berufsfeld-orientierten und akademisch qualifizierenden Masterstudiengang in Psychologie an. Der Studiengang ist forschungsorientiert, basierend auf der Anwendung empirisch-naturwissenschaftlicher Methodik und umfasst insgesamt 80 Studienplätze pro Jahr. Absolventen des Studienganges wird ein Master of Science (M. Sc.) in Psychologie verliehen. Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang ist ein B. Sc. in Psychologie oder ein vergleichbarer Abschluss sowie die Leistung in einem fachspezifischen Studierfähigkeitstest.Den Studierenden wird eine Wahlmöglichkeit geboten zwischen:
1. Anwendungsorientierter Schwerpunkt:- Rechtspsychologie
- Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie
- Gesundheitspsychologie mit ihren kognitiven und persönlichkeitspsychologischen Grundlagen
Beide Schwerpunkte sind bei Realisierung unterschiedlicher fachlicher Ausrichtungen formal gleich aufgebaut und von ihren Kennwerten her identisch. Beide Schwerpunkte qualifizieren für die Weiterbildung zum Psychotherapeuten gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGP) vom 06. Mai 2010 und ermöglichen daher das von Psychologieabsolventen mehrheitlich eingeschlagene Berufsbild.
Studienaufbau
Studierende können zwischen zwei Schwerpunkten im Masterstudiengang wählen (anwendungsorientierter vs. klinisch-gesundheits-bezogener Schwerpunkt). Beide Schwerpunkte sind formal gleich aufgebaut. Sie bestehen aus:- zweisemestrigen Fachmodulen mit angegliederter Projektarbeit
- Forschungskolloquium und Nebenfach
- zwei themenzentrierten Schwerpunktmodulen im 3. Semester
- einem Forschungs- oder Berufspraktikum
- der Masterarbeit (durch ein Kolloquium begleitet)
In beiden Schwerpunktbereichen ist die Ausbildung in Forschungsmethoden und Diagnostik, sowie in klinischer Psychologie und klinischer Neuropsychologie identisch, und ein themenabgestimmtes Angebot aus dem Bereich Wahrnehmung und Kognition enthalten.
Im anwendungsorientierten Schwerpunkt werden Rechtspsychologie, angewandte Kognitionswissenschaft sowie Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie (AOW) zweisemestrig in Seminaren unterrichtet. In der Rechtspsychologie wird eine interdisziplinäre Arbeit in Seminaren zu Familienrecht und Strafrecht sowie zur forensischen Gutachtenerstellung geboten. Die Seminare werden auch von Studierenden der Rechtswissenschaften besucht, sodass Psycholog\inn\en und Jurist\inn\en ihren jeweiligen Erfahrungs- und Ausbildungshintergrund einbringen und die jeweiligen Kontexte des Faches auch im Hinblick auf zukünftige Zusammenarbeit der beiden Berufsgruppen besser kennen gelernt werden.
Im klinisch-gesundheitsbezogenen Schwerpunkt finden sich die beiden Grundlagenfächer Wahrnehmung & Kognition und Persönlichkeitsforschung sowie das Anwendungsfach Gesundheitspsychologie. Persönlichkeitspsychologie und Gesundheitspsychologie bieten im 3. Semester ein Synergiemodul zum Thema „Differentielle Aspekte der Gesundheitspsychologie und Emotionsregulation“ an. Gemeinsam mit dem zweiten Synergiemodul zum Thema „Klinische Bedingungsmodelle, Risikofaktoren & Entscheidung“ wird in diesem Schwerpunkt im 3. Semester eine klinische und gesundheitsbezogene Wissensintegration vorgenommen, die den Studierenden eigenständige Forschungs-, Urteils- und Handlungskompetenz für die sog. Health Professions vermitteln soll. Gleichzeitig ist das Arbeiten in diesem Schwerpunkt etwas stärker grundlagenbezogen als im anwendungsorientierten Schwerpunkt.
Zugangsvoraussetzungen
Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Psychologie oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Wenn Ihr Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, Sie aber mindestens 135 Leistungspunkte nachweisen können, reichen Sie eine Bescheinigung über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der dadurch bislang erreichten Durchschnittsnote ein. Diese Bescheinigung muss von der zuständigen Hochschule ausgestellt sein (Original oder amtlich beglaubigte Kopie). Die Durchschnittsnote und die bislang erbrachten Leistungspunkte müssen von der zuständigen Hochschule ausgewiesen sein. Bitte beachten Sie: Nach § 11(4) der Studienplatzvergabeverordnung Rheinland-Pfalz - (StPVLVO) wird, wer keine Durchschnittsnote nachweist, hinter die letzte Bewerberin oder den letzten Bewerber mit feststellbarer Durchschnittsnote eingeordnet (Note= 4,0). Sofern eine Zulassung und Einschreibung erfolgt, können Sie das Bachelor-Abschlusszeugnis bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachreichen.Bestehen eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests: In einem Eignungstest gemäß § 19 Abs. 2 HochSchG wird festgestellt, ob die Bewerberin oder der Bewerber über die für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang Psychologie mit klinisch-gesundheitsbezogenem oder anwendungsorientiertem Schwerpunkt erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten verfügt. Der Test dauert 120 Minuten und hat verschiedene Themengebiete der Psychologie und methodischen Grundlagen zum Inhalt.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache.
Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ nach dem Standard DSD II erforderlich.
Auswahlkriterien
Anwendungsorientierter Schwerpunkt:Verfahrensnote wird berechnet aus:
- mit Leistungspunkten gewichtete Durchschnittsnote der Studien- und Prüfungsleistungen des Vorstudiums (mindestens 135 LP) gewichtet mit 34%
plus - fachspezifischer schriftlicher Studierfähigkeitstest, gewichtet mit 66%
- Testbewertung: für den anwendungsbezogenen Schwerpunkt werden die Items in AOW-Psychologie, Rechtspsychologie, allgemeiner Psychologie und Sozialpsychologie höher gewichtet.
Klinisch-gesundheitsbezogener Schwerpunkt:
Verfahrensnote wird berechnet aus:
- mit Leistungspunkten gewichtete Durchschnittsnote der Studien- und Prüfungsleistungen des Vorstudiums (mindestens 135 LP) gewichtet mit 34%
plus - fachspezifischer schriftlicher Studierfähigkeitstest, gewichtet mit 66%
- Testbewertung: für den klinisch-gesundheitsbezogenen Schwerpunkt werden die Items in Gesundheitspsychologie, klinischer Psychologie, und biologischer Psychologie höher gewichtet.
Auslandsstudium
Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.Vorgeschriebene Praktika
In einem mindestens vierwöchigen Forschungs- oder Berufspraktikum gewinnen die Studierenden unter Anleitung von Diplom- oder Master-Psycholog\inn\en Einblicke in die Praxis und haben die Möglichkeit, Erfahrungen im Berufsumfeld zu sammeln und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern aufzubauen.Information/Beratung
Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.
Berufsfelder
Der Bedarf an Masterabsolventen der Psychologie richtet sich nach dem jeweiligen Schwerpunkt und Tätigkeitsfeld. Entsprechend Arbeitsmarktanalysen der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) ist die Nachfrage nach psychologischer Kompetenz in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen gestiegen. Das klassische Einsatzgebiet für Psychologinnen und Psychologen ist nach wie vor die klinische Psychologie. Das zweitgrößte Betätigungsfeld ist der Bereich Lehre und Forschung an Hochschulen. Ferner wächst die Nachfrage im Bereich der Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie stetig weiter.Die Berufsfelder für Psychologinnen und Psychologen (M. Sc.) sind breit gefächert und setzen zum Teil spezielle Weiterbildungen voraus. Im Zentrum steht die Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Diagnostik- und Interventionsverfahren, vor allem von psychologischer Beratung und Trainings. Die Arbeitsinhalte reichen von klinisch-gesundheitspsychologischen über wirtschaftliche Fragestellungen bis hin zur wissenschaftlichen Grundlagenforschung.
Entsprechend vielfältig sind die Arbeitsbereiche: Psychologische und psychiatrische Abteilungen in Kliniken und psychotherapeutische Praxen; Erziehungs-, Jugend- und Familienberatungsstellen; Schulpsychologische Beratungsstellen; Arbeitsmarkt- und Bildungsberatung; Unternehmensberatung und Personalmanagement; Markt- und Meinungsforschung; Grundlagen- und Anwendungsforschung an Universitäten; verschiede gutachterliche Tätigkeiten wie etwa Gerichtssachverständiger, klinische Neuropsychologen bei Fragen der Arbeits- oder Berufsunfähigkeit.
Beide Studiengänge Psychologie (M.Sc.) der JGU befähigen zur Weiterbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin bzw. zum Psychologischen Psychotherapeuten.
Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de