Translation (M.A.)

Das Wichtigste auf einen Blick:

Abschluss:

Master of Arts (M.A.)

Regelstudienzeit:

4 Semester

Studienbeginn:

Winter- und Sommersemester

Zulassungsbedingungen:

weitere Informationen über den FB 06

Bewerbung:

über das Studierendensekretariat im FB 06

Bewerbungsfrist:

Wintersemester: 01.04. - 15.05.

Sommersemester: 01.10. - 15.11.

vorausgehende Bachelor:

Sprache, Kultur, Translation (B.A.)

Fachbereich:

Fachbereich 06 - Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft

Prüfungsordnung:

Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen.

Akkreditierung:

Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar.

 

 

Gegenstand

Der Masterstudiengang ermöglicht die über den Bachelorabschluss hinausgehende wissenschaftliche Vertiefung. Der Master "Translation" ist ein hochwertiger berufsqualifizierender Abschluss, der spezialisierte Kenntnisse und Qualifikationen sowohl im Bereich der Translation als auch in den Bereichen Sprache und Kultur beinhaltet. Darüber hinaus befähigt er zu einem weiterführenden Promotionsstudium z. B. in den Bereichen Sprach-/Translationswissenschaft oder Kulturwissenschaft. Übersetzer/innen beschäftigen sich in erster Linie mit geschriebenen Texten. Sie übertragen Fach- und Gebrauchstexte aller Art, z. B. Geschäftskorrespondenz, Bücher, Gutachten, Verträge und Prospekte. Übersetzer/innen sollten generell ein sehr sicheres Stilgefühl haben. Sie müssen Texte vor allem adressaten- und funktionsgerecht übertragen können.

Studienaufbau

Der Master "Translation" hat eine Regelstudienzeit von vier Semestern. In dieser Zeit belegen die Studierenden zehn Module, deren Verteilung und Gewichtung im Pflicht- und Wahlpflichtbereich je nach Sprachenkombination (ein- oder zweisprachiger Master) und eventuell gewähltem Studienschwerpunkt unterschiedlich ausfällt. Die Studierenden erhalten auf diesem Wege verstärkt die Möglichkeit zu einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Spezialisierung und Schwerpunktsetzung. Als Spezialisierungsrichtungen können derzeit Area Studies (Kulturraumstudien), Fachübersetzen sowie Translationswissenschaft / Interkulturelle Kommunikation gewählt werden. Die Leistungsnachweise zu den einzelnen Lehrveranstaltungen und zum Abschluss der einzelnen Module ermöglichen den Studierenden eine kontinuierliche Leistungskontrolle. Die für den Masterabschluss zu erbringenden Prüfungsleistungen bestehen aus den studienbegleitenden Modulprüfungen, der schriftlichen Masterarbeit und einer mündlichen Abschlussprüfung.

Modulaufstellung im zweisprachigen M.A. SKT ohne Schwerpunk:

Erstfach B-Sprache

ECTS

Sprach-/Translations- oder Kulturwissenschaft 10
Translatorische Kompetenz (Spezialisierung) (mit   übersetzungswissenschaftliches Seminar) 12
Translatorische Kompetenz (Spezialisierung) 9

Zweitfach C-Sprache

ECTS

Sprach-/Translations- oder Kulturwissenschaft
10
Translatorische Kompetenz (Spezialisierung) 9

Wahlpflichtmodule

ECTS

Wahlpflicht 1 (frei wählbar aus dem Lehrangebot der B-Sprache)
10
Wahlpflicht 2 (frei wählbar aus dem Lehrangebot der C-Sprache) 9
Wahlpflicht 3 (frei wählbar) 9
Wahlpflicht 4 (frei wählbar) 9
Wahlpflicht 5 (frei wählbar oder Praktikum)
9

Abschlussprüfungen

ECTS

M.A.-Arbeit 20
Mündliche Abschlussprüfung 4
Summe
120
 

Erstfächer (B-Sprachen) und Zweitfächer (C-Sprachen):

Die folgende Tabelle bezieht sich auf die Wahl zweier Fremdsprachen (B-Sprache: aktiv und passiv; C-Sprache: nur passiv) im M.A.-Studiengang Sprache, Kultur, Translation:

Sprache

B-Sprache

C-Sprache

Arabisch  x  x
Chinesisch  x  x
Englisch
 x  x
Französisch
 x  x
Italienisch
 x  x
Neugriechisch
 x  x
Niederländisch
 x  x
Polnisch
 x  x
Portugiesisch
 x  x
Russisch
 x  x
Spanisch
 x  x

Studierende, deren A-Sprache nicht Deutsch ist, belegen Deutsch als B-Sprache. Tabellarische Abbildungen mit nur einer Fremdsprache im M.A.-Studiengang Sprache, Kultur ist in der Prüfungsordnung zu finden.

Zugangsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang ist ein qualifizierter Studienabschluss (B.A. SKT des FTSK bzw. eines vergleichbaren Studiengangs einer anderen universitären Ausbildungsstätte). Der Masterstudiengang Translation steht grundsätzlich auch Absolventinnen und Absolventen anderer Studiengänge offen, sofern sie die entsprechenden sprachlichen (TELC-C1 Niveau) und fachlichen Vorkenntnisse nachweisen können. Über jede im vorherigen abgeschlossenen Studium noch nicht nachgewiesene B- oder C-Sprache entscheidet das Bestehen einer Eignungsprüfung in schriftlicher und mündlicher Form. In der Regel findet die Eignungsprüfung Ende Juni / Anfang Juli statt.

Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Studienbewerber/innen sind:

  • ein erster akademischer Studienabschluss. Hierfür ist ein Antrag auf Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise (Anerkennungsurkunde) notwendig,
  • die jeweilige Muttersprache ist am FTSK vertreten (sonst ist eine am Fachbereich angebotene Trägersprache zu wählen,
  • ein mit 20 Punkten bestandener TestDaF.

Auslandsstudium

Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.

Praktika

Praktika als wichtige Schnittstelle zwischen Universität und Beruf helfen Ihnen sowohl bei Ihrer Berufs- als auch bei Ihrer Studienplanung. Sie lernen mögliche Berufsfelder kennen, wenden im Studium erworbenes Wissen praktisch an und können während des Praktikums feststellen, ob der Arbeitsalltag Ihren beruflichen Vorstellungen und Interessen überhaupt entspricht. Praktika vermitteln zudem wichtige Zusatzqualifikationen, erste Berufserfahrungen und Kontakte zu potentiellen späteren Arbeitgebern.

Weitere Informationen rund ums Praktikum sowohl im Inland als auch im Ausland erhalten Sie im Portal des Career Service.

Information/Beratung

Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.

Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung wenden Sie sich an die Studienfachberatung.

Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.

Berufsfelder

Multinationale bzw. exportorientierte Unternehmen, internationale Institutionen, Bundes- und Landesbehörden. Vor Gericht und bei der Polizei arbeiten öffentlich bestellte Dolmetscher/innen. Übersetzer/innen arbeiten außerdem im Sprachendiensten sowie als Fachübersetzer/innen in der Industrie, als Lektor/innen in Verlagen, in den Bereichen Medien, Touristik usw. Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen sind zudem häufig freiberuflich tätig.

Datenbank mit aktuellen Informationen zu Tätigkeitsfeldern: www.berufenet.arbeitsagentur.de  

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