Bewerber/innen ohne Abitur
Sie möchten an der JGU studieren, verfügen aber nicht über das Abitur?Ein Universitätsstudium ohne Abitur oder eine andere durch Schulabschluss erworbene allgemeine Hochschulzugangsberechtigung ist möglich:
- für Qualifizierte Berufstätige (unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung)
- für Personen mit Meisterqualifikation (unmittelbare (allgemeine) Hochschulzugangsberechtigung)
- in einzelnen künstlerischen Studiengängen (Musik und Kunst), wenn die Eignungsprüfung entsprechend gut bestanden wurde
- beim Übergang von der Fachhochschule an die Universität in verwandten Studiengängen (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung; Informationen dazu finden Sie auf unserem Infoblatt)
- nach einem mindestens einjährigen 'erfolgreichem Studium' an einer Universität oder vergleichbaren Hochschule in Deutschland (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung)
- nach dem Abschluss einer Fachhochschule (allgemeine Hochschulzugangsberechtigung)
- für besonders begabte Schülerinnen und Schüler im Rahmen eines Frühstudiums
- nach dem Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife auf einer Berufsoberschule II (oder Berufsbildende Schule II oder Fachoberschule II)
Bitte beachten Sie: Die Fachhochschulreife (sog. Fachabitur) berechtigt in Rheinland-Pfalz nicht zur Aufnahme eines Universitätsstudiums!
Falls keine der genannten Voraussetzungen auf Sie zutreffen sollte, finden Sie auf unserem Infoblatt Informationen zum 'Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg'.