Gasthörerschaft
Die Gasthörerschaft an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz dient der allgemeinen Fort- und Weiterbildung auf einzelnen Wissensgebieten, ohne dass eine formale Qualifizierung (Zertifikat, Zeugnis etc.) angestrebt wird. Gasthörer/innen besuchen eine oder mehrere Lehrveranstaltungen; die Zulassung erfolgt jeweils für ein Semester. Eine formale Qualifikation wie beispielsweise das Abitur ist dafür nicht erforderlich. Wichtig: Gasthörer/innen dürfen weder Leistungsnachweise erwerben noch an Prüfungen teilnehmen. Das ausführliche Programm erhalten Sie beim Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung (Link siehe rechte Spalte).
Antragsfrist
Sie müssen keine Antragsfristen einhalten. Allerdings empfehlen wir, den Antrag rechtzeitig vor Vorlesungsbeginn zu stellen, damit Sie den Gasthörerschein bis zu diesem Zeitpunkt erhalten können.
Der Gasthörerschein ist stets auf das aktuelle Semester beschränkt. Wenn Sie das Gasthörerstudium fortsetzen möchten, müssen Sie dies jeweils neu für das folgende Semester beantragen.
Anträge
erhalten Sie
- auf der Homepage des Zentrums für Wissenschaftliche Weiterbildung (Link siehe rechte Spalte)
- persönlich beim Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung, im Studierendensekretariat und bei der Zentralen Studienberatung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- gegen einen frankierten Rückumschlag (DIN C4, EUR 1,45) beim Zentrum für Wissenschaftliche Weiterbildung
In dem Antrag führen Sie sämtliche Lehrveranstaltungen auf, die Sie besuchen möchten. Für die Teilnahme an Vorlesungen reicht der Eintrag im Formular. Wollen Sie jedoch an Übungen, Seminaren, Praktika oder vergleichbaren Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl teilnehmen, ist zusätzlich die schriftliche Zustimmung der für die Lehrveranstaltung Verantwortlichen erforderlich.
Beachten Sie bitte die Sonderbestimmungen für die Fächer Humanmedizin und Zahnmedizin: Dort setzt der Besuch von Lehrveranstaltungen immer die schriftliche Zustimmung des Dekans bzw. der Dekanin des Fachbereichs Medizin voraus.
Gebühren
Die Gasthörerschaft ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt für den Besuch von Lehrveranstaltungen bis zum Umfang von
- 4 Semesterwochenstunden: 120 EUR
- 8 Semesterwochenstunden: 200 EUR
- ab 9 Semesterwochenstunden: 250 EUR.
Eine Ermäßigung ist in bestimmten Fällen möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten des Zentrums für Wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW, siehe Link in der rechten Spalte).