Geschichte (M.Ed.)

Das Wichtigste auf einen Blick:

Abschluss:

Master of Education (M.Ed.)

Regelstudienzeit:

4 Semester

Studienbeginn:

Winter- und Sommersemester

Zulassungsbedingungen:

zulassungsfrei

Bewerbung:

über das Studierendensekretariat der JGU

zum Bewerbungsverfahren 

Bewerbungsfrist:

Wintersemester: 01.04. - 15.05.

Sommersemester: 01.10. - 15.11.

vorausgehende Bachelor:

Geschichte (B.Ed.)

Homepage:

Historisches Seminar

Fachbereich:

Fachbereich 07 - Geschichts- und Kulturwissenschaften

Prüfungsordnung:

Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen.

Akkreditierung:

Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar.

 

 

Gegenstand

Die Geschichtswissenschaft befasst sich mit der Vergangenheit der Menschheit, wobei zwischen der „Vorgeschichte“ und der eigentlichen „Geschichte“, d.h. der Zeit, über die schriftliche Quellen vorliegen, unterschieden wird.

Auf der Grundlage von Einzeluntersuchungen über Individuen oder gesellschaftliche Gruppen in ihrem politischen, sozialen, kulturellen, religiösen, geographischen und wirtschaftlichen Umfeld versuchen Historikerinnen und Historiker, Grundmuster menschlichen Handelns zu erkennen. Von der Erforschung der Vergangenheit erwarten sie Beurteilungshilfen für die Gegenwart. Jede Generation stellt ihre eigenen Fragen an die Geschichte und erhält dementsprechend andere Antworten.  

Studienaufbau

  • 1.-4. Semester
  • Besuch von Vorlesungen, Übungen, Hauptseminaren im Rahmen folgender Module:
    Aufbaumodul, Modul Geschichtsdidaktik, Modul Längsschnitt/Internationale Geschichte, Modul Forschung
  • Für den Lehrerberuf in Schulen ist der M.Ed. zwingend erforderlich.  

Zugangsvoraussetzungen

Nachweis eines B.Ed.-Abschlusses Gymnasium in denselben Fächern an einer Universität in Rheinland-Pfalz oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen auf der Seite zum Bewerbungsverfahren für den Master of Education.

Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einem Studienabschluss, der nicht in vollem Umfang, jedoch entsprechend einem Umfang von mindestens 140 Leistungspunkte, der geforderten Bachelorprüfung gleichwertig ist, können unter der Bedingung zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen bis zum Ablauf des ersten Studienjahres nachträglich erworben werden. Werden die Nachweise nicht innerhalb der genannten Frist geführt, ist eine Fortführung des Studiums nicht mehr möglich; die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben.

Ausreichende Lateinkenntnisse (Latinum bzw. staatl. Ergänzungsprüfung) sind zum Zeitpunkt der Einschreibung nachzuweisen.

Es ist Aufgabe der Studierenden, sich ggf. über Vorkurse, Begleitkurse, Förderkurse an oder außerhalb der Universität die geforderten Sprachkenntnisse anzueignen.

Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache (Nachweis nicht erforderlich).

Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.

Auslandsstudium

Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht (eine Liste der Partneruniversitäten finden Sie unter www.geschichte.uni-mainz.de/280.php) und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.

Vorgeschriebene Praktika

Im Masterstudium ist ein vertiefendes Praktikum zu absolvieren. Weitere Informationen zu den Schulpraktika finden Sie hier.

Fremdsprachenkenntnisse

In der wissenschaftlichen Arbeit steht die Auswertung der schriftlichen Überlieferung im Vordergrund. Deshalb sind neben sicherer Beherrschung der deutschen Sprache für die Interpretation historischer Quellen entsprechende Fremdsprachenkenntnisse erforderlich:
im Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und im Studienmodul für Geschichte als "kleines Fach" im Master of Education in Kombination mit Bildende Kunst oder Musik (nichtkünstlerisches Beifach) werden ausreichende Lateinkenntnisse (Latinum bzw. staatl. Ergänzungsprüfung) vorausgesetzt. Weitere Informationen zum Erwerb des Latinums während des Studiums finden Sie auf unserem Infoblatt.

Information/Beratung

Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.

Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung wenden Sie sich an die Studienfachberatung.

Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.

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