Musik (M.Ed.)
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Das Wichtigste auf einen Blick: |
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Abschluss: |
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Regelstudienzeit: |
4 Semester |
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Studienbeginn: |
Winter- und Sommersemester |
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Zulassungsbedingungen: |
zulassungsfrei |
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Bewerbung: |
über das Studierendensekretariat der JGU |
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Bewerbungsfrist: |
Wintersemester: 01.04. - 15.05. Sommersemester: 01.10. - 15.11. |
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vorausgehende Bachelor: |
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Fachbereich: |
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Prüfungsordnung: |
Die Prüfungsordnung regelt die Anforderungen, Verfahren und Bewertung der Modulprüfungen und Abschlussmodulprüfungen. |
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Akkreditierung: |
Die Akkreditierung stellt in Rheinland-Pfalz die Voraussetzung zur Einrichtung und Weiterführung von Studiengängen dar. |
Zugangsvoraussetzungen
Das Fach Musik ist nicht in Kombination mit Kunst wählbar.Nachweis eines B.Ed.-Abschlusses Gymnasium in denselben Fächern an einer Universität in Rheinland-Pfalz oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen auf der Seite zum Bewerbungsverfahren für den Master of Education.
Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einem Studienabschluss, der nicht in vollem Umfang, jedoch entsprechend einem Umfang von mindestens 140 Leistungspunkte, der geforderten Bachelorprüfung gleichwertig ist, können unter der Bedingung zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen bis zum Ablauf des ersten Studienjahres nachträglich erworben werden. Werden die Nachweise nicht innerhalb der genannten Frist geführt, ist eine Fortführung des Studiums nicht mehr möglich; die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben.
Es wird vorausgesetzt, dass die Studierenden über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen; dies umfasst nicht das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache (Nachweis nicht erforderlich).
Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.
Auslandsstudium
Ein Auslandsstudium erfolgt in der Regel in Form eines Auslandssemesters oder eines ganzen Studienjahres. Es kann individuell organisiert werden, d.h. der/die Studierende wählt eine Hochschule im Ausland, die den eigenen Bedürfnissen entspricht, und finanziert den Studienaufenthalt selbst oder über Auslands-BAföG. Darüber hinaus gibt es im Rahmen von Bildungsprogrammen mehr oder minder fest organisierte Auslandsstudienaufenthalte an ausländischen Hochschulen, die in der Regel durch ein Stipendium gefördert werden. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf unseren Seiten zu Auslandsaufenthalten.Vorgeschriebene Praktika
Im Masterstudium ist ein vertiefendes Praktikum zu absolvieren. Weitere Informationen zu den Schulpraktika finden Sie hier.Information/Beratung
Beratung zur Studienwahl, Bewerbung, etc. erhalten Sie bei der Zentralen Studienberatung.Für fachspezifische Informationen und Beratung zur Studienplanung wenden Sie sich an die Studienfachberatung.
Informationen aus studentischer Sicht vermitteln die Fachschaften.