Studieren mit Kind
Für die Kinder studierender Eltern bestehen auf dem Campus und in der Nähe eine Reihe von Betreuungsmöglichkeiten in Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagesstätten. Eine Liste mit Kinderbetreuungseinrichtungen auf dem Campus und im Umfeld finden Sie
hier.
Familien-Servicebüro der JGU

Das
Familien-Servicebüro ist Anlauf- und Koordinationsstelle für (werdende) Eltern und Familien hinsichtlich der Vereinbarkeit von Studium und Beruf in allen Familienfragen, sowie zur Bündelung, Umsetzung und Weiterentwicklung von entsprechenden Maßnahmen.
Eltern-Kind-Raum
Der
Eltern-Kind-Raum befindet sich im Neubau Physik/Mathematik im Staudingerweg 9, 2. Stock - Raum 120, auf dem Universitätscampus. Neben einer kindergerechten Ausstattung mit Wickelmöglichkeiten, Bettchen und Spielsachen stehen derzeit drei Arbeitsplätze zur Verfügung.
Notfall- und Ausnahmebetreuung
Studierende der JGU können die Back-up-Einrichtungen des pme-Familienservice nutzen. Hier können Kinder im Alter von 8 Wochen bis einschließlich 12 Jahren kurzfristig stunden- oder tageweise betreut werden, auch abends und an Wochenenden, allerdings maximal 3 Tage pro Kind im Jahr. Weitere Informationen sowie die Hotline für die Anmeldung finden Sie
hier.
Betreuungseinrichtungen
Für die Kinder studierender Eltern bestehen auf dem Campus und in der Nähe eine Reihe von Betreuungsmöglichkeiten in Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagesstätten. Eine aktuelle Liste der Kinderbetreuungseinrichtungen hat das
Familien-Servicebüro zusammengestellt.
Familienkrippen-Netz
Die JGU bietet studierenden und beschäftigten Eltern ergänzend zu den bestehenden Einrichtungen die Vermittlung von Tagesmüttern an. Je nach Einkommen können Studierende einen Zuschuss von 30% erhalten. Weitere Informationen und Antragsunterlagen finden Sie
hier.
BAföG
Informationen zur Förderung nach dem BAföG bei Schwangerschaft können Sie dem
Merkblatt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung entnehmen.
Beurlaubung
Wenn Sie wegen Schwangerschaft, Mutterschutz oder Erziehungszeiten das Studium nicht ordnungsgemäß fortsetzen können, können Sie sich
beurlauben lassen.