Studieren mit Behinderung

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz unterstützt behinderte Studierende, damit sie ihr Studium auf dem Campus so weit wie möglich selbstbestimmt und ungehindert absolvieren können. Entsprechende Angebote stellen wir Ihnen auf dieser Seite vor. 

Ansprechpartner für behinderte Studierende sowie für die Vor-Ort-Betreuung in Mainz ist der Service für behinderte Studierende der JGU. Das Angebot für behinderte und chronisch kranke Studierende des Service für behinderte Studierende bietet Ihnen: 

Beratung und Unterstützung bei folgenden Fragen:

  • sozialrechtlichen Fragen
  • Organisation und Finanzierung der Hilfen in Studium und Alltag
  • Umgang mit Ämtern und Institutionen
  • der Bewältigung persönlicher Probleme und Krisensituationen
  • psychosozialen Fragen
  • der Antragstellung von technischen Hilfsmitteln und persönlicher Hilfe.
Unsere Hilfsmittel für Sie sind:
  • Blindenarbeitsplatz mit Braillezeile und Sprachausgabe
  • Sehbehindertenarbeitsplatz mit Großschrift- und Sprachausgabe
  • Fernsehlesegerät für sehbehinderte Studierende
  • Scanner und Punktschriftdrucker

Sonstige Hilfsmittel, Hardware- oder Softwareprodukte können auf Anfrage gerne organisiert und ggf. angeschafft werden.

Unser Angebot für Sie ist:

  • Hilfe beim Scannen von Dokumenten
  • Ausdruck in Punktschrift
  • Unterstützung bei Recherchen, z.B. in Bibliotheken und/oder im Internet
  • Vorlesedienst oder Organisation von persönlicher Assistenz
  • Beauftragung einer Gebärdendolmetscherin / eines Gebärdendolmetschers
  • vor Ort, d.h. auf dem Campus der JGU in Mainz und Germersheim, Betreuung und Begleitung
  • Hilfestellung bei Klausuren und Hausarbeiten sowie deren Vorbereitung.

 

Semesterticketerstattung für Studierende mit Behinderung

Studierende mit "Wertmarke" (Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis) können sich den Beitrag zum Semesterticket, zurzeit 157,30 EUR, beim Autonomen Behindertenreferat des AStA erstatten lassen. Die Stichtage zum Einreichen der Unterlagen sind:
7. Mai für das Sommersemester, 7. November für das Wintersemester.
Das Antragsformular, weitere Informationen und Ansprechpartner sind auf den Seiten des AStA-Behindertenreferats angegeben.

Weitere Mobilitätshilfen

Behinderte Studierende können mit einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung bei der Verkehrsaufsicht eine Einfahrtserlaubnis für das Universitätsgelände beantragen.

Behindertengerechte Wohnmöglichkeiten

Studierende mit Behinderung werden in den Wohnanlagen des Studierendenwerks Mainz bevorzugt aufgenommen.
Barrierefreie Zimmer und Appartments gibt es in den Wohnanlagen für Studierende. Diese enthalten entsprechende sanitäre Einrichtungen, Küchen und Möblierung. Kontakt über das Studierendenwerk Mainz, Abteilung Studentisches Wohnen.  

Nicht-barrierefreie Hörsäle

Studierende mit Mobilitätseinschränkungen, die Lehrveranstaltungen besuchen, die in nicht-barrierefreien Hörsälen stattfinden, wenden sich bitte an das für ihren Studiengang zuständige Studienbüro.

Einen Lageplan des Campus mit behindertengerechten Eingängen finden Sie hier.

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