Fachwechsel
Wenn Sie bei Ihrer Entscheidung Unterstützung brauchen, können Sie folgende Beratungsangebote nutzen:
- Die Zentrale Studienberatung bietet Ihnen eine allgemeine Beratung zum Fachwechsel.
- Das Seminar zum Fachwechsel "Mein Studienfach ist das falsche - und jetzt?" ermöglicht Ihnen im Austausch mit anderen Studierenden eine Auseinandersetzung mit Ihrer Studienwahl.
- Die Studienfachberatung beantwortet Ihre inhaltlichen Fragen zum Studienfach.
Fachwechsel sind nicht während des laufenden Semesters möglich, sondern nur zum jeweils nächsten Semester innerhalb einer festgesetzten Frist.
Die Fristen und Verfahren unterscheiden sich bei grundständigen Studiengängen und Masterstudiengängen, darüber hinaus bei zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Studiengängen sowie bei Studiengängen mit Eignungsprüfung.
Die Verfahren unterscheiden sich des Weiteren nach Staatsangehörigkeit, Hochschulzugangsberechtigung, Fachsemester und danach, ob das Fach bundesweit oder universitätsintern zulassungsbeschränkt ist.
Bitte prüfen Sie im jeweiligen Studiensteckbrief für grundständige Studiengänge oder Masterstudiengänge, ob der von Ihnen gewünschte Studiengang einer Zulassungsbeschränkung im ersten oder auch in höheren Fachsemestern oder einer Eignungsprüfung unterworfen ist.
Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie bei einem Fachwechsel innerhalb eines Mehrfachstudiengangs für sämtliche in Ihrem Studiengang enthaltenen Fächer (d.h. im Bachelor of Education 1. und 2. Fachwissenschaft sowie Bildungswissenschaften, im Bachelor of Arts Kern- und Beifach) immer auf die aktuellste Version Ihrer Prüfungsordnung eingeschrieben werden.
Bewerbungsverfahren für den Fachwechsel
Bewerbungsverfahren für grundständige Studiengänge
Sie melden sich wie gewohnt für das nächste Semester zurück, indem Sie den Semesterbeitrag überweisen.
Darüber hinaus bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungszeiträume über das Online-Portal für grundständige Studiengänge.
In JOGU-StINe klicken Sie dann auf den Button "Bewerbung".
Bewerbungsverfahren für Masterstudiengänge
Sie melden sich wie gewohnt für das nächste Semester zurück, indem Sie den Semesterbeitrag überweisen.
Darüber hinaus bewerben Sie sich innerhalb der Bewerbungszeiträume über das Online-Portal für Masterstudiengänge.
Fachwechsel in zulassungsfreie Studiengänge
Für zulassungsfreie Studiengänge erhalten Sie bei einer fristgemäßen, kompletten Bewerbung auf jeden Fall eine Studienplatzzusage, sofern Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Sie erhalten keinen gesonderten Bescheid über die Zulassung im neuen Studiengang, sondern das Studierendensekretariat sendet Ihnen Ihre Studienbescheinigungen für den neuen Studiengang für das nächste Semester mit der Post zu.
Fachwechsel in zulassungsbeschränkte Studiengänge
In zulassungsbeschränkten Studiengängen findet ein Auswahlverfahren statt. Im Anschluss erhalten Sie vom Studierendensekretariat einen Bescheid über das Ergebnis des Auswahlverfahrens (Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid).
Wenn Sie sich an der Universität Mainz für einen zulassungsbeschränkten Lehramts- oder Bachelorstudiengang beworben haben, aber nicht für alle Fächer Ihrer Fächerkombination einen Platz erhalten konnten, erhalten Sie einen sogenannten Teilzulassungsbescheid. Sie haben dann die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten, im Zulassungsbescheid genannten Frist ein zulassungsfreies "Ersatzfach" zu benennen.
Für zulassungsbeschränkte Studienfächer/-gänge (mindestens ein Fach des Studiengangs ist zulassungsbeschränkt) können Sie pro Bewerbungszeitraum maximal drei Fachwechselanträge abgeben, denen Sie die Prioritäten 1, 2 und 3 zuordnen. Wenn keine Priorisierung erkennbar ist, legt die Universität Mainz die Prioritäten fest. Nähere Angaben dazu finden Sie in der Online-Bewerbung.
Im Hauptverfahren wird zunächst über den an erster Stelle genannten Studienwunsch entschieden. Zulassungen oder Ablehnungen werden ausgesprochen, wobei auch Teilzulassungen möglich sind. Die Anträge mit der Priorität 2 und 3 können im Rahmen des Nachrückverfahrens erst berücksichtigt werden, wenn alle Bewerber/innen, die diese entsprechenden Fächer in ihrem 1. Antrag angegeben haben, bereits einen Studienplatz erhalten haben und danach noch freie Plätze zur Verfügung stehen; das ist erfahrungsgemäß bei zulassungsbeschränkten Fächern äußerst selten der Fall! Teilzulassungen - z.B. im Bachelor of Education und Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang – sind weiterhin möglich.
Fachwechsel in das erste Fachsemester
Bei einer Bewerbung für das erste Fachsemester nehmen Sie am gleichen Auswahlverfahren wie noch nicht Immatrikulierte teil. In den Steckbriefen der einzelnen Studienfächer wird erklärt, wie das Auswahlverfahren für Ihren Studiengang abläuft.
Fachwechsel in ein höheres Fachsemester
Bitte überprüfen Sie bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester in den Steckbriefen der einzelnen Studienfächer, ob Ihr gewünschtes Studienfach auch im höheren Semester zulassungsbeschränkt ist. Bei in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkten Fächern ist Ihre Zulassung vom Freiwerden von Studienplätzen abhängig. Deren Zahl lässt sich nicht vorhersagen, ist aber erfahrungsgemäß häufig sehr gering.
Wenn Sie sich für das zweite oder ein höheres Semester eines zulassungsbeschränkten Studiengangs bewerben, für den Sie bisher noch nicht eingeschrieben waren, müssen Sie der Bewerbung für den Fachwechsel einen Anrechnungsbescheid der Studienfachberatung bzw. des Prüfungsamtes beilegen. Sie können den Anrechnungsbescheid, auf dem eine Einstufung vorgenommen wird, bis zur Umschreibung nachreichen. Allerdings können Sie nur für das Fachsemester umgeschrieben werden, für das Sie eine Zulassung erhalten haben. Folglich müssen Sie bereits bei der Bewerbung wissen, für welches Fachsemester Sie eine Einstufung erhalten werden. Sie sollten sich dementsprechend frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen und dort Ihre Leistungsnachweise bzw. Scheine einreichen.
Für die Anerkennung von Eignungsprüfungen in Musik und Sport wenden Sie sich bitte an das Studienbüro der Hochschule für Musik bzw. an das Institut für Sportwissenschaft.
Versand der Zulassungsbescheide
- ... in grundständigen zulassungsfreien Studiengängen: etwa 2–3 Wochen nach Eingang der vollständigen Bewerbung
- ... in grundständige bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen: Informationen auf den Seiten von hochschulstart.de
- ... in grundständigen universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengängen: für das erste Fachsemester: Anfang Februar (Sommersemester) bzw. Anfang August (Wintersemester) für die höheren zulassungsbeschränkten Fachsemester können die Bescheide aus verfahrenstechnischen Gründen voraussichtlich erst kurz vor Vorlesungsbeginn verschickt werden.
- … in zulassungsfreien und zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen:
- Ende Juni (Wintersemester)
- Mitte Januar (Sommersemester)
Aktuelle Informationen zum Stand des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie in der Übersicht zum Bewerbungsstand für grundständige Studiengänge bzw. für Masterstudiengänge sowie in den Übersichten der NC-Werte für grundständige Studiengänge und Masterstudiengänge.
Wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben und den Studienplatz annehmen möchten, reichen Sie die angeforderten Unterlagen ein. Sollten Sie den Studienplatz nicht annehmen wollen, lassen Sie die Frist einfach verstreichen; Sie bleiben dann im bisherigen Studiengang eingeschrieben.
Sie wollen sich für einen neuen Studiengang bewerben, für den Sie noch nicht eingeschrieben waren?
Dann bewerben Sie sich im gewünschten Studiengang für das erste Fachsemester. Sie benötigen keine Einstufung.Sie interessieren sich für ein Studienfach, dass Ihrem bisherigen ähnlich ist?
Dann prüfen Sie bitte, ob Ihnen Leistungsnachweise angerechnet werden können, die die Einstufung in ein höheres Fachsemester erlauben. Hierfür wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung des gewünschten Faches; dort kann Ihnen der notwendige Anrechnungsbescheid ausgestellt werden.Bitte überprüfen Sie bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester in den Steckbriefen der einzelnen Studienfächer, ob Ihr gewünschtes Studienfach auch im höheren Semester zulassungsbeschränkt ist. Bei in höheren Fachsemestern zulassungsbeschränkten Fächern ist Ihre Zulassung vom Freiwerden von Studienplätzen abhängig. Deren Zahl lässt sich nicht vorhersagen, ist aber erfahrungsgemäß häufig sehr gering.
Unter dem Begriff ‚Quereinstieg‘ versteht man den Einstieg in das zweite oder ein höheres Semester eines zulassungsbeschränkten Faches. Ein Quereinstieg kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits in einem ähnlichen Fach Leistungsnachweise erworben haben, die beim Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Fach anerkannt werden. Theoretisch kann auf diesem Weg eine Bewerbung für im ersten Semester zulassungsbeschränkte Fächer umgangen werden. Praktisch jedoch ist ein Quereinstieg nicht so leicht zu realisieren, wie dies häufig angenommen wird. Sind die höheren Fachsemester ebenfalls zulassungsbeschränkt (wie z.B. im Studiengang Medizin), können Sie nur dann einen Platz erhalten, wenn ein solcher im „passenden“ Fachsemester frei geworden ist. Weitere Informationen zum Quereinstieg entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt.