Praktikum im Ausland
Messe "Praktika welt-offen"
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Nach erfolgreichem Start im November 2005 findet jährlich die Messe "Praktika welt-offen" in der Alten Mensa der JGU statt. Verschiedene Aussteller, z.B. GIZ, IAESTE, TravelWorks, informieren an Messeständen über Praktika im Ausland. Seit 2007 findet die Praktikumsmesse in Kooperation mit der Jobmesse statt, die vorher jährlich im Mai stattfand. Die 9. Messe "Praktika welt-offen" ist am 21. November 2013. |
EU-ServicePoint
Innerhalb Europas werden ERASMUS-Praktika für Studierende im LLP-Programm der EU gefördert. Die Universität Mainz ist beteiligt am EU-ServicePoint, der die Studierenden bei der Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung dieser Praktika unterstützt.
weitere Informationsquellen
Fördermöglichkeiten für Auslandspraktika bieten auch der DAAD und PROMOS.
Über Arbeitsmöglichkeiten und Praktika informiert UNRIC, das Regionale Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa.
Der FB 06 Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft in Germersheim hat einen Wegweiser für Jobs und Praktika im Ausland.
Daneben bietet die EU-community-Seite des DAAD viele Informationen zu einem Auslandspraktikum mit Erfahrungsberichten, einer Suchfunktion nach Zielländern, Fachrichtung und Berufsfeldern von Praktika.
Convention de Stage
Wenn Sie ein Praktikum in Frankreich (aber auch in anderen Ländern wie z.B. Spanien) absolvieren wollen, verlangt der Praktikumsgeber oft eine convention de stage (oder z.B. ein „convenio de practicas“). Dies ist ein Vertrag zwischen Praktikant/in, Praktikumsgeber und Heimathochschule des/der Studierenden. Im Wesentlichen regelt der Vertrag die Modalitäten des Praktikums und die Verpflichtungen von Praktikant/in und Praktikumsgeber, aber die Hochschulen müssen aus versicherungsrechtlichen Gründen mitzeichnen. Der Praktikumsgeber verlangt oft den Nachweis einer Krankenversicherung sowie einer Unfall- und Haftpflichtversicherung. Als eingeschriebene/r Studierende/r der JGU müssen Sie ja krankenversichert sein. Anders als an französischen Universitäten sind Sie aber während des Auslandspraktikums nicht über die Universität unfallversichert! Dies wird aber in den meisten französischen Vertragsmustern vorgegeben, die wir folglich so nicht unterzeichnen können. Daher können Sie ausschließlich unser Vertragsmuster (siehe rechts) verwenden. – Eine im Gastland gültige Unfall- und Haftpflichtversicherung müssen Sie eigenständig abschließen, wenn sie gefordert wird und Sie nicht ohnehin entsprechend versichert sind.
Vertragsmuster in anderen Sprachen erhalten Sie von europa@international.uni-mainz.de
Verfahrensablauf: Laden Sie das Vertragsmuster (siehe rechts) herunter und füllen Sie die einschlägigen Passagen leserlich (!) aus. (Als „Tuteur pédagogique de l’Université“ können Sie den/die zuständige/n Fachstudienberater/in angeben, der/die für die Anerkennung ausländischer Studienleistungen und Praktika zuständig ist.) Drucken Sie den Vertrag dann in 3 Originalen aus und unterschreiben Sie ihn. Schicken Sie alle Originale an den Praktikumsgeber zur Unterzeichnung. Zuletzt reichen Sie den Vertrag zur Unterzeichnung in der Abt. Internationales ein. Bitte legen Sie den Verträgen unbedingt eine Immatrikulationsbescheinigung (z.B. einen Abschnitt Ihres Studierendenausweises) bei! Ein Original verbleibt in der Abt. Internationales, die anderen beiden Originale – eins für Sie und eins für den Praktikumsgeber – können Sie nach Unterzeichnung wieder abholen.