Rentenversicherung
Wenn Sie nicht mehr an der Universität Mainz eingeschrieben sind und eine Studienzeiten-Bescheinigung für die gesetzliche Rentenversicherung benötigen, fordern Sie bitte die Studienzeiten-Bescheinigung mit diesem Antrag schriftlich beim Studierendensekretariat an.
Geben Sie an, in welchem Zeitraum Sie studiert haben und ob sich seither Ihr Familienname geändert hat.
Sie erhalten die Bescheinigung gegen einen frankierten Rückumschlag kostenfrei zugeschickt.
Es handelt sich hierbei nicht um Studienbescheinigungen für derzeit an der Universität Mainz eingeschriebene Studierende!
Die Bearbeitungszeit beträgt 6 bis 8 Wochen.