Prüfungsämter
In den folgenden Studienfächern sind spezielle Prüfungsämter für die Organisation und Durchführung von Prüfungsverfahren zuständig; z.B. für Anmeldung und Informationen zum Verfahrensablauf, Anerkennung von Studienleistungen bei Fach- oder Hochschulwechsel und Quereinstieg sowie für die Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland.
Medizin
Anerkennung von Studienleistungen aus dem Inland für Studierende, die in Rheinland-Pfalz geboren sind:Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Frau Heidi Bauer
Schießgartenstraße 6
D 55116 Mainz
Telefon +49 6131 16-4381
Fax +49 6131 16-2015
Sprechzeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr
Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland für Studierende, die in Rheinland-Pfalz geboren sind:
Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Herr Norbert Beicht
Schießgartenstraße 6
D 55116 Mainz
Telefon +49 6131 16-2010
Fax +49 6131 16-2015
Sprechzeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr
Wenn Sie in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz geboren sind, ist das Landesprüfungsamt Ihres Geburtsbundeslandes für Sie zuständig.
Adressen und Ansprechpartner der zuständigen Landesprüfungsämter finden Sie hier.
Wenn Sie nicht in Deutschland geboren sind, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt:
Bezirksregierung Düsseldorf
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 30 08 65
D 40408 Düsseldorf
Telefon +49 211/475-4162 oder -5150
Fax +49 211/475-5188
Pharmazie
Anerkennung von Studienleistungen für Studierende, die in Rheinland-Pfalz geboren sind oder in Rheinland-Pfalz für den Staatsexamensstudiengang Pharmazie eingeschrieben sind:
Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Frau Brigitte Ritter-Miesen
Schießgartenstraße 6
D 55116 Mainz
Telefon +49 6131 16-2330
Sprechzeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr
Wenn Sie in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz in Pharmazie eingeschrieben sind, wenden Sie sich für die Anerkennung an das jeweilige Landesprüfungsamt.
Wenn Sie nicht in Rheinland-Pfalz geboren sind und nicht an einer deutschen Hochschule in Pharmazie eingeschrieben sind, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt:
Hessisches Landesprüfungsamt für Heilberufe
Adickesallee 36
D 60322 Frankfurt am Main
Telefon +49 69 1535-0
Zahnmedizin
Anerkennung von Studienleistungen für Studierende, die ihren 1. Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben:
Landesprüfungsamt für Studierende der Medizin, Pharmazie, Psychotherapie und Zahnmedizin beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Frau Brigitte Ritter-Miesen
Schießgartenstraße 6
D 55116 Mainz
Telefon +49 6131 16-2330
Sprechzeiten: Mo–Fr 9:00–12:00 Uhr
Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz haben, wenden Sie sich für die Anerkennung an das Landesprüfungsamt des entsprechenden Bundeslands.
Wenn Sie Ihren ersten Wohnsitz nicht in Deutschland haben, erfolgt die Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studienleistungen durch folgendes Prüfungsamt:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Landesprüfungsamt für Heilberufe
Referat 580 Postfach 2249
D 99403 Weimar
Telefon +49 361 3773-7309
Bachelor/Master of Education
Zur Anerkennung Ihrer Leistungen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung.Anlaufstelle für die Verbuchung auf Ihrem Leistungskonto:
Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL)
Robert Hilbert, M.A.
J.-Friedrich-von-Pfeiffer-Weg 4, Zi. 00-214
Telefon: +49 6131 39-20299
Sprechzeiten: Di + Do 13:00–15:00 Uhr
Ursula Balzer, M.A.
J.-Friedrich-von-Pfeiffer-Weg 4, Zi. 00-212
Telefon: +49 6131 39-20212
Sprechzeiten: Mo + Mi 10:00–12:00 Uhr
Inge Breitenstein, Dipl.-Betriebsw. (FH)
J.-Friedrich-von-Pfeiffer-Weg 4, Zi. 00-213
Telefon: +49 6131 39--20213
Sprechzeiten: Mo + Mi 10:00–12:00 Uhr