Losverfahren
Im Losverfahren werden einzelne Studienplätze in zulassungsbeschränkten Fächern vergeben, wenn nach dem Nachrückverfahren noch Plätze frei sind.
Dabei handelt es sich in der Regel um einzelne Studienplätze - die Chance, über dieses Verfahren einen Studienplatz zu erhalten, sind somit sehr gering.
Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Die JGU führt für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge ein Losverfahren durch, wenn nach dem Hauptverfahren und dem ersten und zweiten Nachrückverfahren noch Studienplätze zu vergeben sind.Universitätsintern zulassungsbeschränkte Studiengänge
In universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Losverfahren erst dann durchgeführt, wenn alle Bewerber/innen, die sich bis zum Bewerbungsstichtag 15.1. bzw. 15.7. beworben hatten, bereits nachgerückt sind und immer noch Studienplätze unbesetzt sind.Aus diesen Gründen steht oft erst zu Vorlesungsbeginn oder sogar erst danach fest, in welchen Fächern ein Losverfahren stattfindet.
Verfahren
Ähnlich wie bei einer Lotterie werden die Studienplätze unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Losverfahren verlost.Das bedeutet, dass z.B. die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung keine Rolle spielt.
Um am Losverfahren teilzunehmen, müssen Sie keinen Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt haben.
Die Bewerbung für das Losverfahren erfolgt ausschließlich über ein Online-Formular.
Bewerbungen zum Losverfahren, die per Post, E-Mail oder Fax eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Hinweis für ausländische Bewerber/innen, die nicht über eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) verfügen:
Um am Losverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie benötigen eine Anerkennungsurkunde der JGU, die Ihnen die Möglichkeit eines direkten Hochschulzugangs bescheinigt,
- die Anerkennungsurkunde muss ausweisen, dass Sie den angestrebten Studiengang studieren dürfen (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung),
- Sie müssen die DSH 2 nachweisen.
Hinweis für Bewerber/innen für das Fach Sport:
Um am Losverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie eine Eignungsprüfung abgelegt haben.
Bewerbungszeitraum
- Frist für das Wintersemester: 01.09. bis 30.09.
- Frist für das Sommersemester: 01.03. bis 31.03.
In der Regel ist erst nach diesen Fristen absehbar, ob ein Losverfahren im gewünschten Fach stattfinden wird, da die Nachrückverfahren noch nicht abgeschlossen sind.
Falls Sie einen Studienplatz über das Losverfahren erhalten haben sollten, bekommen Sie in den ersten Wochen der Vorlesungszeit einen Bescheid.
Durchgeführte Losverfahren im Wintersemester 2012/13
Im Winterersemester 2012/13 wurde in folgenden Fächern ein Losverfahren durchgeführt:- Geographie (B.Sc.), 1. Fachsemester
Teilnahme
Die Online-Bewerbung um Teilnahme am Losverfahren zum Sommersemester 2013 war bis zum 31.03.2013 möglich.