Losverfahren
Voraussetzungen für die Teilnahme am Losverfahren
Um am Losverfahren teilzunehmen, müssen Sie keinen Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt haben. Allerdings müssen Sie die fachbezogenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, beispielsweise ein vorhergehendes fachbezogenes Studium oder Nachweise über eine Mindestpunktzahl von Studienleistungen in einem bestimmten Fachgebiet.Bitte prüfen Sie vor der Teilnahme am Losverfahren genau, ob Sie die fachbezogenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Die fachbezogenen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie auf dem Steckbrief des jeweiligen Masterstudiengangs.
Bewerber/innen ohne Bachelor-Abschlusszeugnis
Wenn Sie Ihr Bachelorstudium bis zum Beginn des Masterstudiums abschließen und das Abschlusszeugnis noch nicht ausgestellt wurde, müssen Sie im Fall eines Studienplatzangebotes über das Losverfahren eine Bescheinigung über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen (mindestens 135 Leistungspunkte) einschließlich der dadurch bislang erreichten Durchschnittsnote einreichen.Die beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses müssen Sie bis zum Ende des ersten Master-Fachsemesters nachreichen.
Bewerber/innen ohne Abschluss an einer deutschen Hochschule
Um am Losverfahren teilnehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:- Sie benötigen eine Anerkennungsurkunde der JGU, die Ihnen die Möglichkeit eines Zugangs zum Aufbau-/ Masterstudium bescheinigt. Zuständig ist die Abteilung Internationales. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 6 Wochen. Falls Ihre Bachelorurkunde noch nicht ausgestellt ist, erkundigen Sie sich bei der Abteilung Internationales, ob eine Teilnahme am Losverfahren möglich ist.
- Sie müssen in der Regel die DSH 2 nachweisen (Ausnahmen: Äquivalente Nachweise oder fremdsprachiger Studiengang)
Durchgeführte Losverfahren für das Wintersemester 2012/13
- Master Biologie, 1. Fachsemester
- Master Buchwissenschaft, 1. Fachsemester
- Master Empirische Demokratieforschung, 1. Fachsemester
- Master Epidemiologie, 1. Fachsemester
- Master Germanistik, 1. Fachsemester
- Master Kommunikationswissenschaft, 1. Fachsemester
- Master Kulturanthropologie, 1. Fachsemester
- Master Theaterwissenschaft, 1. Fachsemester
- Master Wirtschaftspädagogik, 1. Fachsemester
Online-Formular
Die Online-Bewerbung um Teilnahme am Losverfahren zum Sommersemester 2013 war bis zum 31.03.2013 möglich.
Bewerbungszeitraum
- Frist für das Wintersemester: 01.09. bis 30.09.
- Frist für das Sommersemester: 01.03. bis 31.03.
Die Bewerbung für das Losverfahren ist für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge an der Universität Mainz möglich. In der Regel kann allerdings erst nach dem Ende der Bewerbungsfrist für das Losverfahren festgestellt werden, ob überhaupt ein Losverfahren im gewünschten Fach stattfinden wird.
Grund dafür ist, dass die Nachrückverfahren häufig erst zu Semesterbeginn abgeschlossen werden können.
Falls Sie einen Studienplatz über das Losverfahren erhalten haben sollten, bekommen Sie in der Regel erst in den ersten Wochen der Vorlesungszeit einen Bescheid.
Ähnlich wie bei einer Lotterie werden die Studienplätze unter allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen am Losverfahren verlost.
Das bedeutet, dass z.B. die Note Ihres vorhergehenden Hochschulabschlusses keine Rolle spielt.