Antrag und Bewerbung

Um eine unmittelbare (allgemeine) bzw. unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung zu beantragen und sich damit um einen Studienplatz zu bewerben, müssen Sie folgende Schritte unternehmen:

1. Beratung

Sie nehmen die vorgeschriebenen Beratungsgespräche bei der Zentralen Studienberatung und für die unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung zusätzlich bei der entsprechenden Studienfachberatung wahr.

Bei der Zentralen Studienberatung werden Sie über die Bedingungen und das Verfahren genau informiert und können allgemeine Fragen zum Studium klären.

Die Studienfachberatung steht für fachspezifische Fragen zur Verfügung und klärt im Falle eines Antrags auf unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung, ob ein hinreichend enger inhaltlicher Zusammenhang zwischen Ausbildung und Studienfachwunsch besteht.

Für die Studienfächer am FB 06 erfolgt die Beratung durch das Studierendensekretariat in Germersheim und die dortige Studienfachberatung.

2. Antragsstellung

Sie stellen den Antrag auf eine Hochschulzugangsberechtigung für beruflich qualifizierte Personen ohne Abitur (PDF).

Antragsfrist:

  • Bewerbung zum Sommersemester: 30.11.
  • Bewerbung zum Wintersemester: 31.05.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Bescheinigung über die Beratungen bei der Zentralen Studienberatung und bei der Studienfachberatung. Diese Bescheinigung kann zur Einschreibung nachgereicht werden. Wir empfehlen jedoch dringend, die Beratung im Vorfeld der Antragstellung wahrzunehmen.
  • Lebenslauf mit Angabe über den bisherigen Ausbildungsweg und den beruflichen Werdegang.
  • Beglaubigte Kopien der Abgangs-und Abschlusszeugnisse der besuchten allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen.
  • Beglaubigte Kopien von Zeugnissen über die Berufsausbildung.
  • Bei Antrag auf fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung: Vollständiger Nachweis über Art, Dauer und Ort der Berufstätigkeit oder dieser gleichstehenden Tätigkeit.
  • Bei Antrag auf unmittelbare (allgemeine) Hochschulzugangsberechtigung: Nachweis der Meisterprüfung oder einer gleichwertigen Qualifikation (z.B. Fachwirt, Fachweiterbildung im Bereich der Gesundheitsberufe) mit Nachweis über den Stundenumfang der Weiterbildung.
  • Frankierter und an Sie adressierter Rückumschlag (C 4).
  • Bei ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen: Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse in Deutsch. Das Internationale Studien- und Sprachenkolleg berät über die Anforderungen der Deutschprüfung bzw. stellt bei entsprechendem Nachweis eine Befreiung von der Deutschprüfung aus.

Das Studierendensekretariat prüft, ob Sie alle formalen Voraussetzungen erfüllen, errechnet Ihre Durchschnittsnote und stellt Ihnen eine Bescheinigung über die unmittelbare (allgemeine) bzw. unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung aus.

Bitte beachten Sie, dass unabhängig vom Zeitpunkt Ihres Antrags die Ausstellung der Hochschulzugangsberechtigung in der Regel in der ersten Dezember- bzw. der ersten Juniwoche erfolgt.


Wichtig: Die unmittelbare (allgemeine) Hochschulzugangsberechtigung gilt nur für rheinland-pfälzische Hochschulen.
Die unmittelbare fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung berechtigt nur für ein Studium an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

3. Bewerbung um einen Studienplatz

Sie richten Ihre Bewerbung fristgerecht an die jeweils zuständige Stelle.

Welche Stelle für die Bewerbung um einen Studienplatz zuständig ist, erfahren Sie auf den Beschreibungen der einzelnen Studienfächer.

Das Bewerbungsverfahren ist für Studienbewerber/-innen mit fachgebundener Studienberechtigung das gleiche wie für Studienbewerber/-innen mit Abitur.

Die Studienplätze werden nur nach Durchschnittsnote und Wartezeit bzw. aufgrund der Kriterien im Auswahlverfahren der Hochschulen vergeben.

Zur Wartezeitberechnung wird das Datum, zu dem die Voraussetzungen für die Hochschulzugangsberechtigung erstmals vorlagen, herangezogen.

In Studienfächern mit Eignungsprüfung ist zusätzlich zur Bewerbung über das Studierendensekretariat eine Anmeldung zur Eignungsprüfung im jeweiligen Fachbereich erforderlich.


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