Visum für Deutschland

Einreise ohne Visum

Ausgenommen von der Visumspflicht sind Angehörige der EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz, Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Republik Südkorea und der Vereinigten Staaten von Amerika, die jede erforderliche Aufenthaltserlaubnis auch nach der Einreise nach Deutschland einholen können. 

Sie brauchen für den Aufenhalt in der Bundesrepublik Deutschland keinen Sichtvermerk ("Visum"), aber in jedem Fall einen gültigen Reisepass oder – wenn Sie aus einem Staat der EU kommen – eine Identity Card.

Sobald Sie den Zulassungsbescheid der Universität Mainz erhalten haben, können Sie einreisen und alle weiteren Formalitäten für Ihren Aufenthalt in Deutschland erledigen. Bitte lesen Sie hierzu die Informationen auf der Seite "Ausländerbehörde".

Einreise mit Visum

Wenn Sie ein Visum für die Einreise nach Deutschland brauchen, dann gibt es verschiedene Arten von Visa, die Sie als Studieninteressent beantragen können.

Nach dem Zweck des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland richtet sich das zeitlich befristete Visum, das Sie beantragen müssen:

In allen diesen Visatypen kommt Ihr Wunsch nach einem Studium in der Bundesrepublik Deutschland – das ist der Zweck Ihres Aufenthalts – zum Ausdruck, deshalb können diese drei Typen der Aufenthaltsbewilligung in Deutschland vor Ort bei der Ausländerbehörde gewandelt werden.

Folgende Visumstypen können NICHT in der Bundesrepublik Deutschland in ein Studienvisum umgewandelt werden:

  • Touristenvisum 
  • Besuchsvisum
  • Geschäftsvisum
  • Sprachkursvisum ohne Studienabsicht – unabhängig von der Sprache, die im Kurs unterricht wird, z.B. Deutsch im Internationalen Ferienkurs an der Universität Mainz oder in der Internationalen Sommerschule am Fachbereich Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft in Germersheim.

Wenn Sie mit einem dieser Visatypen nach Deutschland einreisen, dann ist es erforderlich, dass Sie in das Heimatland ausreisen und ein Visum zu Studienzwecken neu beantragen.

Auch die Wandlung eines der Studienvisen in eine Aufenthaltsbewilligung mit einem anderen Zweck ist in der Regel nicht möglich. Nach dem Abschluss des Studiums ist deshalb keine Wandlung z.B. in ein Erwerbstätigkeitsvisum möglich.

Das entsprechende Visum für Ihren Aufenthalt ist bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland oder dem Land Ihres ständigen Wohnsitzes zu beantragen.

Nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde melden.

Inhalte durchsuchen

www.uni-mainz.de/studium
*uni-mainz.de



Zum Inhalt der Seite springen Zur Navigation der Seite springen