Sprachkursvisum

Ausländer/innen können mit einem "Visum zum Erlernen der deutschen Sprache in Vorbereitung auf ein Fachstudium" in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, wenn sie beabsichtigen, die deutsche Sprache in Vorbereitung auf ein Fachstudium zu erlernen.

Der gesamte Zeitraum, der Ausländer/innen zum Spracherwerb vor dem Fachstudium in der Bundesrepublik zur Verfügung steht, beträgt 2 Jahre, dann muss die DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber) oder ein Äquivalent bestanden sein.

Der Zweck des Spracherwerbs – die Aufnahme eines Fachstudiums – muss in den Pass mit eingetragen werden. Ansonsten ist nach dem Abschluss des Spracherwerbs eine Umwandlung dieses Visums in Studienvisum in der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich.

In der Regel verlangen die deutschen Auslandsvertretungen – Botschaft, Konsulat – einen Nachweis darüber, dass ein Deutschkurs zur Vorbereitung auf ein Fachstudium mit mindestens 20 Wochenstunden (Intensivkurs) besucht wird sowie über eine ausreichende finanzielle Absicherung für Kursgebühren und Unterhaltskosten (z.Zt. 500,- EUR / Monat) (Finanzierungsnachweis).

Schließen Sie eine Krankenversicherung ab, die Sie während Ihres Aufenthaltes schützt. Teilnehmer/innen an Sprachkursen können sich in Deutschland nicht in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, sondern müssen dies privat tun.

Hilfreich kann die Bescheinigung der Universität sein, dass die Bewerbung für einen Studienplatz vorliegt. Ein Zulassungsbescheid für das Fachstudium ist nicht Voraussetzung für die Erteilung eines "Visums zum Erlernen der deutschen Sprache in Vorbereitung auf ein Fachstudium", da die Zulassung häufig an das Erreichen eines bestimmten Sprachniveaus geknüpft ist, zu dessen Erlangung Sie den Deutschkurs besuchen und das Visum beantragen.

Falls es nicht möglich ist, diesen Visumstyp ausgestellt zu bekommen, sollte der / die Studienbewerber/in ein Studienbewerbervisum beantragen.

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