Finanzierung eines Auslandsstudiums
Zu den Studiengebühren kommen Lebenshaltungskosten, die je nach Studienort im Durchschnitt ca. 700 Euro im Monat betragen.
Der von den ausländischen Behörden geforderte Finanzierungsnachweis muss häufig mit einer Bankbestätigung (bank affidavit) belegt werden: Die geforderte Summe muss auf einem Konto hinterlegt sein. Der Finanzierungsnachweis kann sowohl bei der Beantragung des Visums als auch bei die Zulassung an der ausländischen Hochschule gefordert werden. Im europäischen Ausland gelten für EU-Bürger in der Regel besondere Bestimmungen.
Viele Studierende können solche Summen nicht ohne Unterstützung aufbringen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, bei der Finanzierung des Auslandsstudiums Hilfe zu bekommen:
Stipendien
Es gibt eine Reihe von Stipendiengebern, die Auslandsaufenthalte fördern:- die Universität Mainz im Rahmen ihrer Hochschulpartnerschaften (weltweit)
- PROMOS – Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden
- den DAAD (weltweit)
- die EU im ERASMUS-Programm (Europa)
- die Fulbright-Kommission (für die USA)
- politische und andere Stiftungen oder
- evtl. Stipendien von Seiten des Gastlandes (z.B. Regierungsstipendien).
Es gibt verschiedene Arten von Stipendien, der DAAD bietet z.B.:
- Semesterstipendien (für Studierende und Graduierte)
- Jahresstipendien, auch für kombinierte Studien- und Praxissemester (für Studierende und Graduierte)
- Kurzstipendien zur Anfertigung von Abschlussarbeiten (nurfür Studierende)
- Gruppenprogramme unter Leitung von HochschullehrerInnen (nur für Studierende).
Sie sollten auf den Zweck und die Zielsetzung der Institution achten, die das Stipendium vergibt. In der Abteilung Internationales erhalten Sie Informationen zu diesen Stipendienprogrammen und Adressen der jeweiligen stipendiengebenden Organisationen. Eine erste Orientierungshilfe bietet Ihnen unsere Stipendienübersicht für Studierende bzw. für Graduierte.
Studiengebührenerlass
Die Erhebung von Studiengebühren an ausländischen Hochschulen macht für deutsche Studierende oft den Hauptteil der finanziellen Zusatzbelastung beim Auslandsaufenthalt aus.Es gibt verschiedene Formen des Studiengebührenerlasses:
- ein Erlass der Studiengebühren durch die ausländische Hochschule (tuition waiver) im Rahmen der Partnerschaften der JGU
- eine Ermäßigung der Studiengebühren (tuition reductions), teilweise auch aufgrund von Partnerschaftsvereinbarungen zwischen der JGU und der Gasthochschule
- sonstige finanzielle Hilfestellungen (z.B. teaching assistantships, research assistantships, administrative assistantships).
AuslandsBAföG
Eine Möglichkeit der Finanzierung ist das AuslandsBAföG. Im Gegensatz zum Stipendium, das leistungsbezogen vergeben wird, orientiert sich das AuslandsBAföG am Einkommen der Studierenden und ihrer Eltern.Über eine Abfrage zum zuständigen Amt für Ausbildungsförderung bei einem Studium im Ausland können Sie die Adresse des für die BAföG-Beantragung zuständigen Amtes im Ausland herausfinden. Zum Teil ist eine direkte Kontaktaufnahme per E-Mail möglich.
Wichtig: Die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch solche Personen während eines Ausbildungsaufenthaltes im Ausland gefördert werden können, die im Inland wegen der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine Förderung erhalten.
Jobben
In manchen Ländern wird mit dem Studierendenvisum die Erlaubnis erteilt, bis zu einer bestimmten Wochenzahl neben dem Studium jobben zu dürfen, in Australien z.B. während des Semesters bis zu 20 Stunden die Woche. Das gilt aber nicht für alle Länder! In manchen Staaten darf während des Semesters nicht gearbeitet werden.Die Möglichkeit, im Gastland zu arbeiten, sollten Sie also nicht unbedingt in Ihre finanziellen Planungen mit einbeziehen!