Vorgezogenes Abitur
Grundsätzlich gelten für Sie die gleichen Regeln für die Studienbewerbung wie für alle anderen Bewerber/innen. Wir erläutern Ihnen hier nur die Ausnahmen.
Welche Fächer können gewählt werden?
Eine Bewerbung mit vorgezogenem Abitur ist möglich für alle Studienfächer, die an der JGU mit einem Studienanfang zum Sommersemester angeboten werden.Einzige Ausnahme stellen die Fächer Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin dar, für die die Bewerbung über hochschulstart.de erfolgt.
Hier haben Sie lediglich die - leider sehr geringe - Chance einer Teilnahme am Losverfahren.
Was ist bei der Bewerbung zu beachten?
Die Bewerbung erfolgt über die Online-Bewerbung.Bis zum 15. Januar (für zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 1. März (für zulassungsfreie Studiengänge) müssen das ausgedruckte Bewerbungsformular und die entsprechenden Unterlagen mit Ausnahme des noch fehlenden Abiturzeugnisses bei der Universität eingegangen sein.
Das beglaubigte Abiturzeugnis können Sie bis spätestens zum vierten Werktag im April nachreichen.
Bitte reichen Sie Ihr Abiturzeugnis so bald wie möglich ein. Wir können erst dann prüfen, ob Sie einen Studienplatz erhalten, wenn Ihr Abiturzeugnis vorliegt.
Wenn Sie sich für einen Studiengang mit Eignungsprüfung (Kunst, Musik, Sport) bewerben, muss sich außerdem rechtzeitig beim entsprechenden Fachbereich für die Eignungsprüfung anmelden. Die Fristen dafür liegen bereits im November bzw. Dezember.
Wann erhalten Sie Bescheid?
Da Sie das beglaubigte Abiturzeugnis bis zum vierten Werktag im April nachreichen können, kann die JGU die Zulassungen erst kurz vor Vorlesungsbeginn verschicken. Reichen Sie Ihr Abiturzeugnis ein, sobald es Ihnen vorliegt. Nutzen Sie die persönliche Einschreibung, die wir Ihnen anbieten und bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit, die auf dem Zulassungsbescheid aufgeführt sind.In der Woche vor Vorlesungsbeginn finden bereits die Einführungsveranstaltungen für Erstsemester statt. Nehmen Sie daran teil, auch wenn Ihre Einschreibung noch nicht abgeschlossen sein sollte.