Hochschulortwechsler/innen
Wollen Sie einen gleichlautenden Studiengang an der Universität Mainz fortsetzen?
Dann bewerben Sie sich auf das Fachsemester, das Ihrer bisherigen Einschreibung folgt.Beispiel: Sie sind derzeit im 2. Fachsemester Bachelor of Science Biologie eingeschrieben und wollen zum nächsten Semester wechseln. Dann bewerben Sie sich für das 3. Fachsemester Bachelor Biologie. Sie benötigen keine Einstufung.
Wollen Sie sich für einen neuen Studiengang bewerben, für den Sie noch nicht eingeschrieben waren?
Dann bewerben Sie sich im gewünschten Studiengang für das erste Fachsemester. Sie benötigen keine Einstufung.Wollen Sie sich für einen Studiengang bewerben, der zwar nicht gleich lautet, aber ähnlich ist?
Beispiele:- bisheriger Studiengang Bachelor of Science Biologie, gewünschter Studiengang Bachelor of Education Biologie
- bisheriger Studiengang Bachelor Biologie, gewünschter Studiengang Bachelor Molekulare Biologie
- bisheriger Studiengang Bachelor of Education Biologie und Mathematik, gewünschter Studiengang Bachelor of Education Biologie und Physik (hier wäre die Anrechnung von Leistungen in der Mathematik für Physik zu prüfen)
Für jedes Studienfach, das Sie nicht im bisherigen Studiengang fortsetzen, aber in einem ähnlichen Studiengang weiterführen möchten (sog. Quereinstieg), benötigen Sie für die Bewerbung eine Einstufung für ein bestimmtes Fachsemester. Damit eine Einstufung in ein höheres Semester erfolgt, benötigen Sie eine Anrechnung Ihrer bisherigen Leistungen. Bitte beachten Sie, dass die Studienfachberatung prüft, ob Ihre bereits erbrachten Leistungen zu dem Studiengang, in den Sie wechseln möchten, inhaltlich verwandt sind und anerkannt werden können.
In den meisten Studienfächern sind die Studienfachberater/innen zuständig für die Anerkennung von Studienleistungen bei Fach- und Hochschulwechsel und für die Anerkennung von Leistungen aus dem Ausland; dort kann Ihnen der notwendige Anrechnungsbescheid ausgestellt werden.
Für die Studienfächer Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind spezielle Prüfungsämter zuständig.
Wenn Ihr Anrechnungsbescheid zur Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, weil Sie z.B. im laufenden Semester noch anrechnungsfähige Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, können Sie die Bescheinigung bis zur Einschreibung nachreichen. Bitte beachten Sie aber, dass Sie nur für dasjenige Fachsemester eingeschrieben werden können, für das Sie eine Zulassung erhalten haben und auch einen Anrechnungsbescheid vorlegen können.
Unter dem Begriff ‚Quereinstieg‘ versteht man den Einstieg in das zweite oder ein höheres Semester eines zulassungsbeschränkten Faches. Ein Quereinstieg kann nur dann erfolgen, wenn Sie bereits in einem ähnlichen Fach Leistungsnachweise erworben haben, die beim Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Fach anerkannt werden. Theoretisch kann auf diesem Weg eine Bewerbung für im ersten Semester zulassungsbeschränkte Fächer umgangen werden. Praktisch jedoch ist ein Quereinstieg nicht so leicht zu realisieren, wie dies häufig angenommen wird. Sind die höheren Fachsemester ebenfalls zulassungsbeschränkt (wie z.B. im Studiengang Medizin), können Sie nur dann einen Platz erhalten, wenn ein solcher im „passenden“ Fachsemester frei geworden ist. Weitere Informationen zum Quereinstieg entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt.