Bewerbungsverfahren für einen zulassungsbeschränkten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang
Dann gilt folgendes Bewerbungsverfahren für Sie:
Bewerbungsfrist
Bewerbung für den Studienbeginn zum Wintersemester:15. Juli
Bewerbung für den Studienbeginn zum Sommersemester:
15. Januar
Sobald eines der Fächer in Ihrer Studienfachkombination zulassungsbeschränkt ist, gilt für den gesamten Studiengang die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschränkte Studiengänge!
Abweichende Bewerbungsfristen für "Altabiturient/innen" existieren bei den universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengängen der JGU nicht!
Bewerbungsverfahren
Ihre Bewerbung erfolgt über die Online-Bewerbung.Auswahlverfahren
Für Bewerber/innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung und/oder deutscher Staatsangehörigkeit sowie EU-Staatsangehörige gilt folgendes Verfahren:80% der Studienplätze werden nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Das hochschuleigene Auswahlverfahren wird derzeit in den universitätsintern zulassungsbeschränkten grundständigen Fächern an der JGU nur nach dem Kriterium „Note der Hochschulzugangsberechtigung“ durchgeführt.
Die Werte der letzten Semester können Sie in der NC-Tabelle nachlesen.
Bescheid
Sie werden banchrichtigt, ob Sie einen Studienplatz sowohl im Kern- als auch im Beifach erhalten haben (Zulassung), ob Sie nur im Kern- oder nur im Beifach einen Studienplatz erhalten konnten (Teilzulassung) oder ob Sie weder im Kern- noch im Beifach zugelassen wurden (Ablehnungsbescheid).
Bei einer Zulassung:
Sie entscheiden, ob Sie den Studienplatz annehmen möchten, oder nicht.
Wenn ja, müssen Sie den Semesterbeitrag in der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist überweisen und noch erforderliche Unterlagen nachreichen. ´
Ein persönliches Erscheinen ist in der Regel nicht erforderlich.
Bei einer Teilzulassung:
Sie werden mit dem Bescheid über eine Teilzulassung aufgefordert, das Fach für das Sie nicht zugelassen werden konnten, durch ein zulassungsfreies Fach zu ersetzen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht innerhalb der genannten Frist nach, gilt Ihr gesamter Aufnahmeantrag als abgelehnt und Ihre Zulassung erlischt.
Bei einer Ablehnung:
Unabhängig von der Teilnahme am Nachrückverfahren haben Sie die Möglichkeit, sich über die Online-Bewerbung bis zum Bewerbungsschluss (1. März bzw. 1. September) für einen zulassungsfreien Studiengang zu bewerben.