Bewerbungsverfahren für einen zulassungsbeschränkten Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang

Sie interessieren sich für eines der folgenden zulassungsbeschränkten Kern- oder Beifächer oder für eine Kombination aus einem zulassungsbeschränkten Kern- und einem zulassungsbeschränkten Beifach? 
 Kernfach           Beifach
 Buchwissenschaft          Audiovisuelles Publizieren
 Erziehungswissenschaft          Buchwissenschaft
 Filmwissenschaft          Erziehungswissenschaft
 Germanistik          Filmwissenschaft
 Kulturanthropologie          Germanistik
 Politikwissenschaft          Kulturanthropologie
 Publizistik          Politikwissenschaft
 Soziologie          Publizistik
 Theaterwissenschaft          Soziologie
           Theaterwissenschaft
           Wirtschaftswissenschaften

Dann gilt folgendes Bewerbungsverfahren für Sie:

Bewerbungsfrist

Bewerbung für den Studienbeginn zum Wintersemester:

15. Juli

Bewerbung für den Studienbeginn zum Sommersemester:

15. Januar

Sobald eines der Fächer in Ihrer Studien­fachkombination zulassungs­beschränkt ist, gilt für den gesamten Studiengang die Be­werbungs­­frist für zulassungs­beschränk­te Studien­gänge!

Abweichende Bewerbungsfristen für "Altabiturient/innen" existieren bei den universitätsintern zulassungsbeschränkten Studiengängen der JGU nicht!

Bewerbungsverfahren

Ihre Bewerbung erfolgt über die Online-Bewerbung.

Auswahlverfahren

Für Bewerber/innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung und/oder deutscher Staatsangehörigkeit sowie EU-Staatsangehörige gilt folgendes Verfahren:

80% der Studienplätze werden nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur) und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben. Das hochschuleigene Auswahlverfahren wird derzeit in den universitätsintern zulassungsbeschränkten grundständigen Fächern an der JGU nur nach dem Kriterium „Note der Hochschulzugangsberechtigung“ durchgeführt.

Die Werte der letzten Semester können Sie in der NC-Tabelle nachlesen.

Bescheid

Sie werden banchrichtigt, ob Sie einen Studienplatz sowohl im Kern- als auch im Beifach erhalten haben (Zulassung), ob Sie nur im Kern- oder nur im Beifach einen Studienplatz erhalten konnten (Teilzulassung) oder ob Sie weder im Kern- noch im Beifach zugelassen wurden (Ablehnungsbescheid).

Bei einer Zulassung:
Sie entscheiden, ob Sie den Studienplatz annehmen möchten, oder nicht.
Wenn ja, müssen Sie den Semesterbeitrag in der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist überweisen und noch erforderliche Unterlagen nachreichen. ´
Ein persönliches Erscheinen ist in der Regel nicht erforderlich.

Bei einer Teilzulassung:
Sie werden mit dem Bescheid über eine Teilzulassung aufgefordert, das Fach für das Sie nicht zugelassen werden konnten, durch ein zulassungsfreies Fach zu ersetzen. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht innerhalb der genannten Frist nach, gilt Ihr gesamter Aufnahmeantrag als abgelehnt und Ihre Zulassung erlischt. 

Bei einer Ablehnung:
Unabhängig von der Teilnahme am Nachrückverfahren haben Sie die Möglichkeit, sich über die Online-Bewerbung bis zum Bewerbungsschluss (1. März bzw. 1. September) für einen zulassungsfreien Studiengang zu bewerben.

 

Online-Bewerbung

 


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