PROMOS – Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden

Bei der Beglaubigungssprechstunde kann es ab 12.3. zu Terminänderungen kommen. Kurzfristige Änderungen werden auf unserer Facebookseite www.facebook.com/abteilunginternationales bekanntgegeben.     

Stipendien für Auslandsaufenthalte können jeweils von Januar bis Dezember vergeben werden. Details zur Stipendienvergabe und die jeweiligen Bewerbungsschlusstermine finden Sie in der Beschreibung der einzelnen Förderlinien.

1. Was ist PROMOS?

Der DAAD hat sein Programmangebot neu strukturiert. Seit 2011 werden Stipendien für Auslandsaufenthalte bis zu einem halben Jahr nur noch von den Hochschulen über PROMOS ("Programm zur Steigerung der Mobilität von deutschen Studierenden“), vergeben.

Beim DAAD verbleiben die Jahresstipendien für Studierende (Bachelor- und Masterprogramme, bzw. Staatsexamen und alte Studiengänge) und ein Teil der Doktorandenförderung. Für einzelne Programmlinien (Sprachkurse, Fachkurse und Studienreisen) können sich Doktorand/inn/en auch bei PROMOS bewerben.

Die JGU Mainz beteiligt sich an PROMOS und schreibt die einzelnen Förderlinien aus. Die Stipendien werden dann in einem von der JGU durchgeführten, qualitätsorientierten Auswahlverfahren vergeben; die Stipendienvergabe richtet sich nach den Förderrichtlinien des DAAD.

Das PROMOS-Stipendium kann mit anderen Förderungen, die für den Auslandsaufenthalt vergeben werden, nicht kombiniert werden.

Näheres dazu in den FAQs.

Der Bezug von Auslands-BAföG ist neben einem PROMOS-Stipendium möglich. Die Reisekosten können von PROMOS übernommen werden. Die Aufenthaltspauschale des PROMOS-Stipendiums wird bei der Förderung durch Auslands-BAföG nicht gekürzt.  Alle PROMOS-Leistungen müssen dem zuständigen BAföG-Amt mitgeteilt werden und können eventuell zu Kürzungen der BAföG-Sätze führen.

2. Was wird an der JGU mit PROMOS gefördert?

Die Stipendien orientieren sich an den Förderrichtlinien des DAAD. Die JGU bietet folgende Programmlinien an:

Gefördert werden vorwiegend Aufenthalte im außereuropäischen Ausland; dabei werden Studienaufenthalte im Rahmen von Partnerschaften und Kooperationen der JGU bevorzugt.

Mit ausschlaggebend für die Auswahl ist, ob der Auslandsaufenthalt sinnvoll in das Studium integriert werden kann, z.B. durch Mobilitätsfenster, die in der Prüfungsordnung des einzelnen Studiengangs vorgesehen sind.

Eine Förderung darf nur erfolgen, wenn für die betreffende Region keine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes besteht.

3. Wer kann sich bewerben?

Die Studierenden müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eingeschrieben sein (Bachelor-Studierende mindestens im 2. Fachsemester). Bewerben können sich Studierende und in einigen Programmlinien Doktorand/inn/en aller Fachrichtungen, die
  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben ODER
  • Bildungsinländer sind ODER
  • Deutschen gleichgestellte Personen, z.B. BAföG berechtigt, sind.

Näheres dazu siehe in den FAQs.

Wichtiger Hinweis für Medizin-/Pharmaziestudierende:

Auslandsaufenthalte für das praktische Jahr werden als Studienaufenthalte gewertet. Die Bewerbungsvoraussetzungen und -unterlagen finden Sie bei den Studienstipendien.

Famulaturen können über PROMOS nicht gefördert werden. Siehe Hinweise unter Praktika.

4. Welche Bewerbungsunterlagen werden benötigt?

Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen und die jeweiligen Bewerbungsfristen richten sich nach den einzelnen Programmlinien und können dort nachgelesen werden.

5. Wo werden die Bewerbungsunterlagen abgegeben?

Stipendienbewerbungen werden im Studierenden Service Center (Forum universitatis 1, 1. OG) abgegeben oder mit der Post geschickt werden. 
Postadresse:
Johannes Gutenberg-Universität
Abteilung Internationales 
Outgoing
55099 Mainz  
 

 

6. Unterlagen nach erfolgreicher PROMOS-Bewerbung

Alle Studierenden, deren Bewerbung in einer der ausgeschriebenen Förderlinien erfolgreich war, erhalten die Zusage für das PROMOS-Stipendium sowohl per E-Mail, als auch per Post. Neben der Zusage befindet sich darin eine Annahmeerklärung, mit der die Studierenden das Stipendium offiziell annehmen. Erst wenn das unterschriebene Formular bei uns eintrifft, tritt der Stipendienvertrag in Kraft.

Zusätzlich zu diesem Dokument, erhalten die Studierenden weitere Unterlagen per E-Mail zugesandt. Diese Formulare stehen auch hier zum Download bereit.

  1. Datenblatt: Bitte AM PC ausfüllen! Da es hier um wichtige Daten wie Ihre Bankverbindung geht, ist es notwendig, dass es *nicht* handschriftlich ausgefüllt wird. Anschließend bitte ausdrucken, unterschreiben und dann an die vermerkte Adresse schicken.
  2. Certificate of Attendance: Dieses Dokument soll nach Ihrem Auslandsaufenthalt mit der Unterschrift der Hochschule/ des Praktikumsgebers/ der Sprachschule bei uns eingereicht werden.
  3. Tipps zum Erstellen Ihres Erfahrungsberichts: Nach Ihrem Aufenthalt sind alle, die ein PROMOS-Stipendium erhalten haben, dazu verpflichtet, uns einen Erfahrungsbericht einzureichen (siehe Annahmeerklärung). Hier haben wir ein paar Leitfragen dazu zusammengestellt.
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*uni-mainz.de



Kontakt Kontakt
Abteilung Internationales – Outgoing
PROMOS
Johannes Gutenberg-Universität
Forum universitatis 1
Zimmer 00-107
55099 Mainz
Tel +49 6131 / 39-26288, -20044, -20045
Fax +49 6131 / 39-27018
Mo 14-16 h (offene Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung)
Fragen zu PROMOS werden auch in den Sprechstunden zu Aufenthalten im europäischen und außereuropäischen Ausland beantwortet.

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