Studienstipendien (1 bis 6 Monate)
Bewerben können sich ausschließlich Studierende (Bachelor- bzw. Masterstudiengänge, Staatsexamen und alte Studiengänge), keine Doktorand/inn/en.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung um ein Studienstipendium muss noch keine Zusage einer ausländischen Hochschule vorgelegt werden.
Auslandsaufenthalte für das praktische Jahr von Medizinstudierenden werden ebenfalls als Studienaufenthalte gewertet und werden in die Auswahl dieser Stipendien mit aufgenommen.
Näheres dazu in den FAQs.
Bewerbungsfrist
30. November* (für Studienaufenthalte in der ersten Jahreshälfte)
31. März* (für Studienaufenthalte in der zweiten Jahreshälfte)
*Gutachten, Sprachtest können in Ausnahmefällen bis max. 2 Wochen nach Ablauf der Frist nachgereicht werden (bitte auf Bewerbungsbogen vermerken)
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsbogen
- Tabellarischer, lückenloser Lebenslauf inkl. Foto (vorzugsweise digital integriert)
- Studienplan / Motivationsschreiben (1 bis 2 Seiten) inklusive Erklärung, wie der Auslandsaufenthalt in das Studium an der JGU sinnvoll integriert ist oder werden kann
- Gutachten einer Dozentin / eines Dozenten
- Aufstellung aller besuchten Lehrveranstaltungen
a. Bachelor-/Masterstudiengänge, Staatsexamen: vom Studienbüro/ Prüfungsamt gestempelte Leistungsübersicht aus Jogustine
b. Alte Studiengänge: selbsterstellte Aufstellung aller besuchten Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums (Vorlage: Academic Record ) zusammen mit dem beglaubigten Zwischenprüfungszeugnis/ Vordiplom) - Hochschulzeugnisse (falls bereits vorliegend/ beglaubigte Kopie)
- Sprachtest der Unterrichtssprache (kann an der JGU durchgeführt werden, Kontakte über Abteilung Internationales Outgoing).
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (im Original)
- Kopie Abiturzeugnis (unbeglaubigt)
- Nachweis über genaue Semesterzeiten inkl. evtl. Prüfungszeiten an der Gastuniversität (z.B. Ausdruck von Homepage)
Auswahlverfahren
Über die Stipendienvergabe entscheidet an der JGU eine Auswahlkommission aufgrund der eingereichten schriftlichen Bewerbungsunterlagen und ggf. eines Auswahlgesprächs. Maßgeblich als Auswahlkriterien sind:- die akademische Qualifikation
- die Qualität des geplanten Vorhabens im Ausland
- die Begründung und Einbettung des Auslandsaufenthaltes in das Studium
- und das soziale, kulturelle und politische Engagement
Die Zusagen bzw. Absagen werden in der Regel Mitte Januar (1. Auswahlrunde) bzw. Mitte Mai (2. Auswahlrunde) per E-Mail und Brief verschickt.
Stipendienleistungen
Das Stipendium besteht aus der vom DAAD festgelegten länderspezifischen Teilstipendienrate. Dazu kommt eine länderspezifische Reisekostenpauschale (siehe Downloads: Förderpauschalen).Der Bezug von Auslands-BAföG ist neben einem PROMOS-Stipendium möglich. Die Reisekosten können von PROMOS übernommen werden. Die Aufenthaltspauschale des PROMOS-Stipendiums wird bei der Förderung durch Auslands-BAföG nicht gekürzt. Alle PROMOS-Leistungen müssen dem zuständigen BAföG-Amt mitgeteilt werden und können eventuell zu Kürzungen der BAföG-Sätze führen.
Studiengebühren können von PROMOS nicht übernommen werden.